Leider ja. Natürlich können Sie bei einer miesen Leistung des Maklers versuchen, die Provision etwas herunterzuhandeln. Im Prinzip schulden Sie aber den vollen vereinbarten Satz, auch wenn der Makler keinen Aufwand treibt. Selbst beim Besichtigungstermin muss er sich nicht unbedingt blicken lassen. Seine Provision wird dennoch fällig, sobald der Kaufvertrag perfekt ist.
Zugrunde liegt eine rechtliche Frage: Welche Leistung schuldet der Makler eigentlich für die Provision? „In Deutschland gilt oft das Prinzip des Nachweismaklers“, antwortet Alexander Krolzik, Immobilienexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. Das bedeutet: Der Makler muss lediglich nachweisen, dass seine Tätigkeit ausschlaggebend für den Deal war. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor.
Rein juristisch hat der Makler, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sein Geld verdient, sobald das Geschäft erfolgreich abgeschlossen wird – wenn er also Käufer und Verkäufer zusammenbringt und ein Vertrag zum vermittelten Objekt zustande kommt. Was viele nicht wissen: Um den Provisionsanspruch zu begründen, ist nicht unbedingt ein schriftlicher Vertrag mit dem Makler nötig.
Am Preis lässt sich kaum etwas machen
Gute Anbieter unter den geschätzt mehr als 30.000 Maklern hierzulande leisten jedoch erheblich mehr: Sie begleiten Kunden beim Besichtigungstermin, beraten zu juristischen Details und helfen, wenn es nottut, auch bei der Auswahl eines Bausachverständigen. „Die meisten Makler betreuen ihre Kunden anständig und über den gesamten Prozess“, bestätigt Krolzik. Wenn die Realität dann aber doch hinter der Erwartung zurückbleibe, lasse sich beim Preis kaum etwas machen.
Ärgerlich ist das allemal. Immerhin zahlen Käufer bei einer typischen Provision von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises mitunter 15.000 oder 30.000 Euro für ein Exposé, ein paar Mails und eine Verkäuferadresse. Ein stolzer Preis. Grundsätzlich können Kunden mit ihrem Makler die Provision zwar frei verhandeln. Die meisten Vermittler beharren jedoch auf den regional üblichen Sätzen, die für Käufer zwischen 3,57 und 7,14 Prozent betragen. Diese Sätze fordern die Vermittler in aller Regel auch, und zwar bevor sie Exposé und Adresse herausrücken.
Die augenblickliche Lage am Markt – große Nachfrage, wenig Angebote – erleichtert es ihnen, ihre Forderungen durchzusetzen. Wer das Objekt haben will, muss notgedrungen mitspielen. Welche Blüten der Run auf Immobilien zurzeit treibt, weiß Verbraucherschützer Krolzik nur zu genau. In seiner Hamburger Beratung saßen schon potenzielle Käufer, die bereits zum ersten Besichtigungstermin eine feste Finanzierungszusage der Bank mitbringen sollten. Der Makler hatte eine solche Masse an Interessenten, dass er sich solche Bedingungen leisten konnte.