Im vergangenen Jahr haben sich Verbraucher seltener über offene Investmentfonds beschwert als im Jahr zuvor. Die Ombudsstelle des Fondsbranchenverbands BVI verzeichnete 2013 insgesamt 74 Schlichtungsanträge, davon 19 im vierten Quartal. Im vorangegangenen Jahr hatten Anleger noch 924 Anträge auf Schlichtungsverfahren eingereicht, von denen allerdings 781 ein Sammelverfahren betrafen.
Bei der Ombudsstelle des BVI können Verbraucher seit September 2011 Beschwerden rund um das Thema Fonds und Finanzdienstleistungen einreichen. Zwei Ombudsmänner prüfen die Anträge und leiten sie, wenn sie den Anforderungen entsprechen, an die betreffenden Gesellschaften weiter. Im besten Fall kommen diese der Forderung des Antragstellers nach. Falls nicht, machen die Ombudsmänner beiden Parteien ein Angebot. Die Ombudsleute werden vom BVI-Vorstand bestellt, in Abstimmung mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband. Erster Ombudsmann ist zurzeit der ehemalige Bundesrichter Gerd Nobbe.
Im Jahr 2012 hatten sich besonders viele Anleger über offene Immobilienfonds beschwert. Viele der Produkte waren in die Krise geraten und hatten die Rücknahme von Fondsanteilen vorübergehend gestoppt, Investoren kamen nicht an ihr Geld. Viele Beschwerdeführer seien offenbar von ihren Banken oder Sparkassen schlecht beraten worden, heißt es von der Ombudsstelle. Andere Antragsteller gaben an, von den Fondsgesellschaften selbst falsch über die Risiken offener Immobilienfonds informiert worden zu sein.
Erfolgsquote 2013 ist gestiegen
Das sah Ombudsmann Nobbe aber nicht immer so. Die Bilanz des Jahres 2012: Die Sammelbeschwerde war in weiten Teilen unzulässig, für mehrere Anträge war die Ombudsstelle nicht zuständig. Von den restlichen 59 Anträgen, die abschließend bearbeitet wurden, fiel das Ergebnis in rund 20 Prozent der Fälle zu Gunsten der Verbraucher aus. Investmentgesellschaften akzeptierten daneben drei Viertel der Vergleichsvorschläge.
Ombudsmann Nobbe kann noch keine konkreten Angaben zur Bilanz des vergangenen Jahres machen. „Einige Verfahren laufen noch, generell ist unsere Erfolgsquote 2013 gestiegen“, sagt er. Von den 74 eingegangenen Anträgen habe er 50 bearbeitet, für die restlichen 24 sei er nicht zuständig gewesen. Einen klaren Trend habe es bei den Beschwerden nicht gegeben. „Wir haben uns unter anderem mit Beschwerden zu Riester-Verträgen sowie Wertpapier- und Immobilienfonds beschäftigt“, sagt Nobbe. „Das Thema offene Immobilienfonds ist spürbar zurückgegangen. Es sollte sich durch die gesetzliche Neuregelung erledigt haben.“
Verbraucherschützer begrüßen neue Regeln
Seit Mitte Januar des laufenden Jahres hat Nobbe eine schärfere Waffe zur Hand als zuvor: Liegt der Streitwert bei unter 10.000 Euro, kann er einen Schiedsspruch aussprechen, der für die betroffene Fondsgesellschaft bindend ist. Bislang waren die Gesellschaften nicht an Nobbes Entscheidungen gebunden – stellten sie sich quer, blieb Anlegern nur der Gang zum Gericht. Bei Beschwerden, bei denen es um mehr als 10.000 Euro geht, ist das auch künftig der Fall.
Verbraucherschützer begrüßen es, dass der BVI die Kompetenzen seiner Ombudsstelle erweitert hat. „Die Einrichtung ist eine gute Anlaufstelle für Anleger“, sagt Annabel Oelmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie biete Verbrauchern zwei große Vorteile: Erstens sind Nobbes Dienste kostenlos. Ziehen Anleger mit Investmentfonds-Problemen vor Gericht, werden dagegen Prozesskosten fällig. Das schrecke viele Verbraucher ab, sagt Oelmann, insbesondere solche ohne Rechtsschutzversicherung.
Wer mit dem Schiedsspruch der Ombudsstelle nicht zufrieden ist, kann den Gang zum Gericht als zweiten Weg immer noch gehen. Zweitens verjähren Ansprüche aus Streitfällen nach einer bestimmten Zeit. Schalten Verbraucher einen Ombudsmann ein, wird die Verjährung aufgeschoben. „Während der Dauer eines Schlichtungsverfahrens können Ansprüche nicht verjähren“, sagt Oelmann. Dieselbe Wirkung hat auch ein Gerichtsverfahren – das aber wiederum teurer ist.
Ombudsstelle des BVI
Seit September 2011 können sich Anleger mit Beschwerden rund um das Thema Investmentfonds oder Finanzdienstleistungen an die Ombudsstelle des Fondsverbands BVI wenden. Erster Ombudsmann ist derzeit Gerd Nobbe, ehemals Richter am Bundesgerichtshof und Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Einrichtung ist im Internet erreichbar unter www.ombudsstelle-investmentfonds.de. Mit einem Online-Check können Verbraucher prüfen, ob die Ombudsstelle für ihr Anliegen zuständig ist. Seit Mitte Januar können sie Schlichtungsanträge auch per Fax oder E-Mail einreichen, zuvor war das nur per Brief möglich.