Der erste Vorschlag für ein Gesetz zu digitalen Aktionärstreffen liegt vor. Weder Unternehmen noch Investoren sind so richtig happy. Das sind die Streitfragen
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) probt den Spagat. Mit seinem Entwurf für ein Gesetz, das ab Herbst die Rechte von Unternehmen und Investoren bei digitalen Hauptversammlungen klären soll, wollte er zwei Dinge erreichen: Unternehmen sollen möglichst wenig Arbeit mit dem jährlichen Event haben und die Aktionärsrechte gleichzeitig gestärkt werden. Doch da hat er die Möglichkeiten des Gesetzes wohl überschätzt: Investoren und Aktionärsvertreter sind auf hundertachtzig – und auch die Unternehmensseite hat noch Wünsche offen.