Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass eine Klausel in vielen Prämiensparverträgen rechtswidrig ist – und nun können viele Bankkunden auf Tausende Euro Zinsnachzahlung von ihren Banken hoffen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig angestrengt, rund 1300 Kläger schlossen sich an.
Es ging um Prämiensparverträge, wie sie vor allem in den 1990er- und 2000er-Jahren von Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie privaten Banken verkauft wurden: langfristige Sparverträge mit Bonuszahlungen und variablen Zinsen. Die Zinssätze wurden oft nur per Aushang in der Filiale verkündet und konnten jahrelang ohne transparente Kriterien von den Banken festgelegt werden.