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Baukindergeld fließt länger

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Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den eigentlich bis Jahresende befristeten Förderzeitraum für das Baukindergeld um ein Quartal verlängert. Das müssen interessierte Familien jetzt wissen und beachten

Eigentlich sollte schon am 31. Dezember 2020 Schluss sein, nun lautet der Stichtag 31. März 2021. Um drei Monate hat die Bundesregierung den Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes verlängert. Denn die Covid19-Pandemie hatte die Häuslepläne vieler Bauwilliger ordentlich durcheinandergebracht. Familien, die das Baukindergeld nutzen möchten, müssen aber bestimmte Fristen einhalten – etwa rechtzeitig ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrags unter Dach und Fach bringen.

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