Jahrelang suchten Fahnder der Treuhand nach DDR-Milliarden, die SED-Genossen nach der Wende versteckt hatten – der letzte Rechtsstreit ist nun entschieden. Auch wenn längst nicht alles Geld gefunden wurde
Ende September gab es eine Nachricht, die schien wie aus einer versunkenen Zeit :Die Schweizer Bank Julius Bär muss einstiges DDR-Vermögen, das auf Schweizer Konten lagert, zurückzahlen. So hat es ein Schweizerisches Bundesgericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden. Es geht um Vermögen und Zinsen von insgesamt 150 Mio. Franken (140 Mio. Euro). Das Geld stammte von einer Außenhandelsgesellschaft der DDR und war zwischen 1990 und 1992 auf Konten der Gesellschaft bei der Schweizer Bank Cantrade gelandet. Julius Bär hatte diese 2005 übernommen.