Anzeige

Tarifstreit Darf die GDL noch Tarifverträge abschließen? Gericht entscheidet

GDL-Chef Weselsky
GDL-Chef Weselsky ist zum Streik entschlossen, aber ist seine Gewerkschaft überhaupt noch tariffähig?
© Christian Charisius/dpa / Picture Alliance
Kommt Deutschland um einen großen Lokführerstreik noch herum? Das Hessische Landesarbeitsgericht befasst sich mit der Frage, ob die Gewerkschaft GDL überhaupt noch tariffähig ist. Hintergrund ist die von der GDL gegründete Leiharbeitergenossenschaft Fair Train

Das Hessische Landesarbeitsgericht will über die Frage beraten, ob die Lokführergewerkschaft GDL überhaupt Tarifverträge abschließen darf. Das Gericht bestätigte am Mittwoch in Frankfurt den Eingang eines entsprechenden Antrages des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Bahn AG (AGV Move) vom Vortag. In einer Mitteilung bezeichnete sich das zweitinstanzliche Gericht als „direkt zuständig“ für dieses besondere Beschlussverfahren. Rechtsmittel gegen eine spätere Entscheidung könnten dann beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt werden.

Das Landesarbeitsgericht nannte zunächst keinen Zeitraum oder Termin für eine öffentliche Verhandlung. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handele. Hier wird in der Regel eine einstweilige Verfügung angestrebt, die auch einen Streik unterbinden könnte, wie ihn die GDL nach dem 7. Januar plant. Ein Beschluss zur Tariffähigkeit entfalte seine Wirkung hingegen erst mit seiner Rechtskraft.

Die Deutsche Bahn hat nach eigenen Angaben eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht. Damit lasse man gerichtlich klären, ob die GDL durch ihre neu gegründete Leiharbeitergenossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren habe. „Die GDL tritt gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft auf“, sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. „Wir müssen rechtssicher wissen, ob wir einen handlungsfähigen Tarifpartner haben. Schließlich befinden wir uns in einer laufenden Tarifrunde“, so Sailer.

Mehrtägige Streiks angekündigt

„Wird die Auffassung der DB vom Gericht bestätigt, dann kann die GDL keine wirksamen Tarifverträge mehr schließen: weder mit der DB noch mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen“, erklärte die Bahn. Die GDL dürfe dann auch nicht mehr streiken, „weil das legitime Streikziel, nämlich der Abschluss eines Tarifvertrags, nicht umsetzbar wäre“.

Bahn und GDLliefern sich gerade einen Tarifstreit, in dem es unter anderem um höhere Löhne, vor allem aber um eine kürzere Arbeitszeit für Schichtarbeiter geht. Fahrgäste müssen ab der kommenden Woche mit mehrtägigen Streiks rechnen, sollte es nicht noch eine Annäherung geben.

dpa/rts/kb

Mehr zum Thema

Neueste Artikel

VG-Wort Pixel