Pflegezusatzversicherung Gegen die Versorgungslücke im Pflegefall

Ein alter Mann läuft mit einem Rollator im Gang einer Pflegeeinrichtung
Ein alter Mann läuft mit einem Rollator im Gang einer Pflegeeinrichtung
© IMAGO / photothek
Ob ambulant oder stationär: Pflege wird immer teurer. Und die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten ab. Ist eine Zusatzversicherung sinnvoll, um die Versorgungslücke zu schließen?

Die Wahrscheinlichkeit, von einem Ufo entführt zu werden oder das Ungeheuer von Loch Ness zu entdecken, hält Dieter Hallervorden für sehr unwahrscheinlich – eine Versicherung für den Eintritt dieser Fälle sogar absurd. Nicht absurd hält der Allianz-Pflegebotschafter dagegen den Eintritt der Pflegebedürftigkeit im Alter. Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt seit Jahren zu – und Pflege kostet. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt meist nur einen Teil dieser Kosten ab. Um eine mögliche Versorgungslücke zu schließen, rät Hallervorden im Werbespot der Allianz zu einer Pflegezusatzversicherung.

Fakt ist: Eine Pflegezusatzversicherung kann im Pflegefall vor finanziellen Risiken schützen. So zahlt die in Deutschland beliebteste Zusatzversicherung, die Pflegetagegeldversicherung, pro Tag der Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Geldbetrag. Vorsicht ist dagegen bei dem staatlich geförderten Pflegetagegeldtarif, dem sogenannten Pflege-Bahr, angeraten. Die Versorgungslücke im Pflegefall schließt dieser Tarif oft nicht.

Aber: Die Höhe der Versorgungslücke ist individuell und hängt vom jeweiligen Einkommen und den Ausgaben im Pflegefall ab. Vor Abschluss einer Zusatzversicherung sollten diese grob berechnet werden, rät Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Bei professioneller Pflege zu Hause steigen die Kosten mit jedem Pflegegrad. Die fünf Pflegegrade erfassen Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigung. Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten leicht beeinträchtigt sind, werden im Pflegegrad 1 eingestuft. Die höchste Pflegestufe erfasst dagegen schwerste Beeinträchtigungen, die zudem besonders hohe Anforderungen an die Pflege stellen. Die Verbraucherzentrale schätzt bei der ambulanten Pflege den Eigenanteil in der Pflegestufe 1 auf monatlich 125 Euro und in der Pflegestufe 5 auf durchschnittlich 2200 Euro. Wird die oder der Pflegebedürftige stationär im Heim betreut, liegt der Eigenanteil bei durchschnittlich 2184 Euro pro Monat. Zwischen den Pflegegraden wird hier nicht unterschieden.

Pflegezusatzversicherungen sind bezahlbar

Dass Verbraucher sich preiswert gegen diese finanziellen Risiken absichern können, zeigt eine aktuelle Marktanalyse der Assekurata. Die unabhängige Rating-Agentur hat die Preise und Leistungen von Pflegezusatzversicherungen untersucht. Das Ergebnis: Die private „Vollkaskoversicherung“ für den Pflegefall ist bezahlbar. Laut ihrer Umfrage ist die Mehrheit bereit, monatlich 98 Euro für eine Pflegezusatzversicherung zu zahlen. Befürchtet werden jedoch Beiträge in rund doppelter Höhe. Tatsächlich beginnen die Kosten bei etwa 49 Euro pro Monat. Allerdings nur dann, wenn die Pflegezusatzversicherung im Alter von 35 Jahren abgeschlossen wird.

Bei Menschen unter 50 Jahren dürfte es schwierig werden, den finanziellen Bedarf im Alter realistisch und konkret zu berechnen, gibt Verbraucherschutz-Expertin Wiebke Cornelius zu bedenken. „Zudem sind in jungen Jahren andere Entscheidungen der Absicherung wichtiger als eine Pflegezusatzversicherung – zumal es ja Leistungen der Pflegeversicherung gibt. Diese sind nur nicht kostendeckend.“

Laut Bundesministerium für Gesundheit liegt das Pflegefall-Risiko im Alter zwischen 70 und 74 Jahren bei rund 7 Prozent und steigt mit zunehmendem Alter auf rund 20 Prozent. Bei einem Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren würde der Versicherungsnehmer also rund 40 bis 50 Jahre in die Versicherung einzahlen, um sie dann eventuell in Anspruch zu nehmen. Doch auch bei späterem Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sind die Beiträge preiswerter als gedacht. Wer sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit erst im Alter von 55 Jahren privat absichern möchte, zahlt monatlich ab 116 Euro.

Wartezeiten vermeiden

Vor Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte der Vertrag genau gelesen werden. „Die Tarife sollten eine Beitragsbefreiung vorsehen“, rät Wiebke Cornelius. Das heißt, dass mit Eintritt des Pflegefalles keine Beiträge mehr zu entrichten sind. „Bei einigen Verträgen ist dies nicht der Fall, andere sehen eine Befreiung erst ab Pflegegrad 4 oder 5 vor“, weiß die Verbraucherschützerin. Sie rät dazu, den Vertrag auch auf Wartezeiten zu prüfen. Diese bestimmen, ab wann der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Wartezeiten finden sich in einigen Angeboten der Anbieter ebenfalls wieder und sollten vermieden werden.

Vorsicht auch beim Vergleich der Versicherungsangebote: Die Höhe des monatlichen Beitrages sollte noch nicht zum Vertragsabschluss verleiten. Denn wichtiger als die Höhe des Einstiegsbeitrags ist die Frage, wann die Beiträge zuletzt angepasst wurden. Liegt die letzte Erhöhung noch nicht lange zurück? Dann bleiben die monatlichen Beiträge sehr wahrscheinlich für längere Zeit stabil.

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