Allgemein lässt sich die Frage nicht beantworten, weil die Entscheidung von individuellen Kriterien wie dem Risikoprofil des Anlegers, dem Erfolg des Fonds und den Kosten abhängt. Denkanstöße aber können wir geben.
Generell sind Fondspolicen wie alle Lebensversicherungen zu einem bestimmten Zeitpunkt (meist zu Rentenbeginn) fällig, ein ETF-Sparplan indes ist flexibel abrufbar. Und eines vorab: Bei derart langen Restlaufzeiten wie den angesprochenen 40 Jahren sollten sich Sparer nicht von vermeintlichen Steuervorteilen leiten lassen. Versicherer verweisen gerne auf kleine Privilegien fondsgebundener Policen, etwa dass Anleger nur die Hälfte des Gewinns versteuern müssen, wenn die Police nach mehr als zwölf Jahren Laufzeit und bei einem Alter jenseits der 60 oder 62 Jahre fällig wird. Sicher aber ist das nicht: Wer weiß schon, was Finanzministern in Zukunft einfällt?

Im Kern kommt es für Anleger dagegen auf zwei Dinge an: die erwartete Performance und die Gebühren. Weil die Performance ungewiss ist und vom Anleger durch Auswahl beeinflusst werden kann, bleibt sie hier außen vor. Die Gebühren hingegen sind auf lange Sicht ein wichtiger Ertragsfaktor – und kostengünstige ETFs dabei systematisch im Vorteil. Denn bei Fondspolicen bezahlt man gleich zwei Dienstleister (Fondsanbieter und Versicherer), das treibt die Kosten. Vor der Anlage lohnt daher ein Gebührenvergleich mithilfe der neuen Basisinformationsblätter.
Bei solchen Neuanlagen ist die Sache aber immer noch einfacher als beim späteren Umstieg – bei dem sich Kosten und Ertragsaussichten noch schwerer vergleichen lassen. Die Kündigung einer Police etwa bedeutet für Anleger meist Verluste. Bei langem Anlagehorizont lassen sich diese womöglich mit einem ETF-Sparplan wettmachen – oder man stellt die Police ruhend und steckt nur neue Einlagen in einen Sparplan. Je teurer die Police und je länger die verbleibende Laufzeit, desto besser die Chancen, dass sich der Umstieg lohnt. Seriös aber lässt sich das nur mit individueller Berechnung beantworten. Wer es genau wissen will, sollte sich professionellen Rat holen, etwa bei zugelassenen Versicherungsberatern ( bvvb.de ).
Vor allem müssen Wechselwillige sich einige wichtige Fragen stellen, zum Beispiel ob ihr Altvertrag einen Schutz bei Berufsunfähigkeit umfasst. Wer diese Absicherung anderswo nicht mehr bekommt, etwa weil sich seine Gesundheit verschlechtert hat, kann nicht einfach wechseln. Auch wer Kapitalgarantien für sein eingezahltes Geld wünscht, ist mit einer Police womöglich besser bedient.
Klar ist: Auf der Kostenseite sind ETF-Sparpläne grundsätzlich im Vorteil, allerdings müssen Sparer die Anlage konsequent durchhalten. Wer sich das nicht zutraut oder Garantien braucht, sollte bestehende Policen nicht vorschnell aufgeben.