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Geldanlage BGH kippt Pauschalgebühr für Kontoüberziehung

Wer seinen Dispo-Kredit überzieht, muss laut einem BGH-Urteil künftig keine Pauschalgebühr mehr bezahlen.
Wenn ein Kunde seinen Dispo überzieht langt die Bank kräftig zu
Wenn ein Kunde seinen Dispo überzieht langt die Bank kräftig zu

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundegerichtshof (BGH) die Rechte von Bankkunden gestärkt. So dürfen Kreditinstitute Kontoinhabern für eine geduldete Überziehung künftig keine Mindestpauschale berechnen. Die Karlsruher Richter sehen die Kunden durch derartige Klauseln unangemessen benachteiligt. Banken würden so unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Kredits ihren Aufwand auf die Kunden abwälzen, heißt es in dem Urteil.

Die Richter gaben damit Klagen von Verbraucherschützern gegen die Deutsche Bank und die Targobank Recht (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15). In beiden Fällen ging es um die Überziehung des Girokontos über den vereinbarten Dispositionskredit hinaus.

Normalerweise verlangen Banken Zinsen von ihren Kunden, wenn diese mit ihrem Konto ins Minus rutschen. Für den so genannten Dispo-Kredit werden zum Teil hohe Zinsen fällig. Nach Angaben der Stiftung Warentest lagen die durchschnittlichen Dispo-Zinsen per 1. Juli bei 9,91 Prozent. Wird der Kreditrahmen überschritten – in diesem Fall spricht man von einer geduldeten Überziehung –, verlangen manche Kreditinstitute noch höhere Zinsen, die Überziehungszinsen. Einige Banken haben dafür bislang sogar eine Art Mindestpauschale erhoben. So verlangte die Targobank 2,95 Euro monatlich, bei der Deutschen Bank waren es 6,90 Euro im Quartal.

Targobank verzichtet auf Gebühr

Grundsätzlich kann sich ein solches Mindestentgelt für den Kunden sehr ungünstig auswirken. Im Extremfall werden wegen einer Überziehung um wenige Cent an nur einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühr fällig.

Die Richter rechnen vor, dass bei einer geduldeten Überziehung von 10 Euro für einen Tag bei einer Pauschale von 6,90 Euro ein Zinssatz von 25.185 Prozent im Jahr anfallen würde – das sei unverhältnismäßig. Derartige Mindestpauschalen hat der BGH nun gekippt. Die Karlsruher Richter verpflichten die Banken, ihre Kosten künftig komplett in die Zinsen einzupreisen.

Die Targobank teilte als Reaktion auf das Urteil mit, ab sofort auf die Gebühr für die Überschreitung des eingeräumten Dispokredits zu verzichten. „Berechtigten Ansprüchen unserer Kunden bezüglich bereits gezahlter Entgelte werden wir selbstverständlich umgehend nachkommen", sagte ein Sprecher. Betroffene Kunden sollten sich dafür schriftlich an das Kreditinstitut wenden.

Bei der Deutschen Bank hieß es, man werde die Vorgaben der BGH-Entscheidung selbstverständlich umsetzen und zukünftig den Mindestpreis für geduldete Überziehungen nicht weiter vereinnahmen. Kunden, die berechtigte Ansprüche auf bereits gezahlte Entgelte geltend machen wollten, könnten sich an ihre zuständige Filiale wenden. Die Deutsche Bank werde die Anfragen so schnell wie möglich prüfen und bearbeiten.

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