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Thema Fragwürdige Ethno-Datenprofile

Acxiom gehört zu den größten Datensammlern weltweit. Das Unternehmen verkauft auch Personenprofile zu Religion und ethnischer Herkuft. Datenschützer halten das für fragwürdig.

Das Unternehmen Acxiom, einer der größten Daten-Analysten der Welt, sammelt und verkauft in Deutschland personenbezogene Daten zur ethnischen Herkunft von rund 15 Millionen Menschen. Nach Capital-Informationen (Ausgabe 7/2013) bildet Acxiom dabei auch Profile zur Religionszugehörigkeit von Bürgern und stuft diese ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung etwa als "außereuropäisch-islamisch" ein. Weitere Kategorien der Daten-Profile von Acxiom lauten "Spätaussiedler", "Balkan" oder auch "afrikanisch/südlich der Sahara".

Die personenbezogenen Datenprofile verkauft Acxiom weltweit an Interessenten. "Wer weiß, wo die unterschiedlichen ethnischen Gruppen wohnen, ist klar im Vorteil", wirbt Acxiom in einer Broschüre zum "Ethno-Marketing", die Capital vorliegt. Die Zugehörigkeit einer Person zu einem Kulturkreis werde auf der Basis einer Vor- und Nachnamens-Analyse identifiziert und mit amtlichen Informationen zur Anzahl der Ausländer abgeglichen. Für jeden Straßenabschnitt Deutschlands könne Acxiom die Zugehörigkeit zu zehn Kulturkreisen ausweisen, so die Firma.

Zudem weise Acxiom auf Wunsch von Kunden "die ethnische Herkunft auch auf Personen-Ebene" aus, nenne also Namen und Adressen. Erkenntnisse aus der Analyse könnten damit "sofort vertrieblich nutzbar gemacht werden", wirbt Acxiom, etwa für Postwurfsendungen oder zur "Selektionen kulturkreisbezogener Zielgruppenadressen".

Diese Form der Daten-Analyse wird von Datenschützern scharf kritisiert: "Das ist eindeutig rechtswidrig, weil hier besondere Arten personenbezogener Daten - nämlich zur Ethnie - für Werbezwecke verwendet werden, ohne dass von den Betroffenen eine explizite Einwilligung erfolgte", sagte der unabhängige Datenschützer Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, gegenüber Capital.

Verwunderung herrscht auch beim Hessischen Datenschutzbeauftragten, der für Acxiom Deutschland zuständig ist. "Solange sich die Datenverarbeitung nur an einen Sprachraum knüpft, ist das zulässig", erklärte der hessische Datenschützer Ralf Menger, "aber Kriterien wie 'islamisch' und 'Spätaussiedler' sind sehr fragwürdig, da Daten zur Religion und zur Ethnie nur mit Einwilligung der Betroffenen genutzt werden dürfen." Menger kündigte an: "Wir werden jetzt prüfen, welche Daten Acxiom verarbeitet."

Bereits vor fünf Jahren habe man mit Acxiom über das Ethno-Marketing gesprochen, so Menger, doch die rechtlich problematischen Kriterien habe es damals noch nicht gegeben. Der Geschäftsführer von Acxiom Deutschland, Carsten Diepenbrock, wies die Vorwürfe zurück und sagte gegenüber 'Capital', das "Ethno-Marketing" sei aus Sicht des Unternehmens datenschutzrechtlich einwandfrei.

Den vollständigen Text von Matthias Thieme finden Sie in Capital 07/2013 unter dem Titel "Sie kennen dich". Die iPad-Ausgabe können Sie im iTunes-Store herunterladen.

Foto: © Caro/Muhs

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