Welche Immobilien-Versicherungen sinnvoll sind
Beim Haus gilt der Grundsatz: Risiken, die richtig teure Schäden verursachen können, sollten abgesichert werden. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gehört deshalb zum Pflichtprogramm. Sie deckt mit Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm viele schwerwiegende Risiken ab. Während Hauseigentümer selbst eine Police abschließen müssen, bezahlen Wohnungseigentümer ihren Anteil im Verbund mit der Eigentümergemeinschaft und Gesellschaft, die das Gebäude verwaltet. Zusatzleistungen wie die Bergung umgeknickter Bäume nach einem Sturm kosten meist extra, genauso wie Starkregen- und Hochwasserschäden. Hohe Prämien können Hausbesitzer durch eine Selbstbeteiligung drücken.
Verheerende Folgen können auch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdrutsche haben. Solche Schäden sind von der Wohngebäudeversicherung in der Regel ausgenommen. Immobilienbesitzer können sich jedoch mit einer Elementarschutzversicherung dagegen absichern. Weil solche Naturkatastrophen für die Versicherungen mit enormen Risiken verbunden sein können, prüfen sie vor Vertragsschluss in der Regel sehr detailliert den Standort der Immobilie. Wer etwa in der Nähe eines Flusses wohnt oder am Rand eines Berges, bekommt nur schwer eine Police, muss jedenfalls mit einer hohen Prämie rechnen. Liegt die eigene Immobilie weit entfernt von sogenannten Wohngefährdungszonen, sind die Policen meist etwas günstiger zu haben. Immobilienbesitzer sollten sich dann aber bewusst sein, dass sie jährlich Geld für einen Fall bezahlen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht eintreten wird.
Mit dem Bau beginnt das Risiko: Als Bauherren haften Hausbauer für fast alles, was im Zusammenhang mit der Baustelle steht. Sie sind für herabfallendes Baumaterial genauso verantwortlich wie für Kinder, die auf der Baustelle zu Schaden kommen. Führen Eigentümer die Bauarbeiten selbst aus, haften sie auch bei Unfällen der helfenden Personen – im Zweifel unbegrenzt und ein Leben lang. Absichern können sich Häuslebauer mit dem Abschluss einer Bauherren-Haftpflicht, die für Personen- und Sachschäden während der Bauarbeiten aufkommt. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens drei Mio. Euro, wobei die meisten Anbieter diesen Betrag ohnehin als Untergrenze ansetzen. Die Police empfiehlt sich bei allen größeren Bauvorhaben. Bei kleineren Baustellen bis 50.000 Euro greift im Schadenfall in der Regel die private Haftpflichtversicherung.
Wer Haus und Grund besitzt, muss aufpassen, denn er haftet womöglich dafür, wenn jemand auf seinem Grundstück zu Schaden kommt. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers umfasst nicht nur den Räum- und Streudienst im Winter. Auch wenn ein Passant auf dem Gehweg ausrutscht, weil der Hauseingang schlecht beleuchtet ist oder ein umgefallener Baum das Gebäude auf dem Nachbargrundstück beschädigt, muss der Eigentümer für den Schaden aufkommen. Vermietern und Grundstückseigentümern empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Für ein Zweifamilienhaus mit 200 Quadratmetern Gesamtwohnfläche kostet der Schutz je nach Anbieter zwischen 30 und 180 Euro im Jahr, hat die Stiftung Warentest ermittelt. Achtung: Wer als Eigentümer die Immobilie komplett selbst bewohnt, kann sich die Police sparen. Hier greift bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht die private Haftpflichtversicherung.
Eine Hausratversicherung versichert nicht die Immobilie an sich, sondern das Inventar. Sie deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm sowie Einbruch und Diebstahl ab. Maßgeblich ist dabei stets der Neuwert – also der Betrag, der aktuell nötig wäre, um beschädigte oder gestohlene Sachen wiederzubeschaffen. Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich teilweise erheblich, sowohl im Leistungsumfang als auch bei Beitragshöhe und Service. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt, dass es sowohl teure, aber leistungsschwache Tarife gibt als auch gute, die bereits für wenige Euro im Monat zu haben sind.
Für die Mehrheit der Deutschen führt der Weg zum Eigenheim noch immer über ein Darlehen. Immobilienkredite laufen aber oft über 20 oder mehr Jahre – ein Zeitraum, in dem viel passieren kann. Eine Restschuldversicherung übernimmt die Rückzahlung des Darlehens, sollte der Kreditnehmer sterben, arbeitsunfähig werden oder seinen Job verlieren. Viele Versicherer springen gegen einen entsprechenden Aufschlag auch im Fall einer Scheidung vorübergehend ein. Zu beachten ist allerdings, dass es bei fast allen Anbietern Warte- und Karenzzeiten gibt. So kann es passieren, dass man bei einem unverschuldeten Jobverlust bis zu sechs Monate warten muss, ehe der Versicherungsschutz greift. Fazit: Unnötig.