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Grundregeln Wie viel Abfindung steht mir zu?

Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache
Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache
© Fotostand / IMAGO
Viele Unternehmen versprechen, sie wollten ihren Personalabbau „sozialverträglich“ gestalten. Doch was heißt das konkret? Capital erklärt die Grundregeln

Bevor es an die Steueroptimierung geht, ist für Angestellte, in deren Unternehmen gerade ein Personalabbau ansteht, natürlich noch eine andere Frage besonders spannend: Wie viel Abfindung dürfen sie für ihre langjährige Firmentreue eigentlich erwarten? 

Das Kündigungsschutzgesetz sieht bis zu 15 Monatsgehälter als Abfindung vor, wenn gekündigte Mitarbeiter über 50 Jahre alt sind und 15 Jahre Betriebszugehörigkeit aufweisen. Ab einem Alter von 55 und 20 Jahren Zugehörigkeit zum Unternehmen kann es bis zu 18 Bruttomonatsgehälter geben. Grundsätzlich gibt es aber nur in Ausnahmefällen einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, etwa wenn sie in einem Sozialplan oder Tarifvertrag vereinbart wurde. 

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