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Immobilien Mietpreisbremse - Wer bestellt, bezahlt

Makler fürchten durch die geplante Mietpreisbremse einen Einbruch ihres Geschäfts.
Wohnungen in Berlin
Wohnungen in Berlin

Deutschlands Makler bangen um ihr Geschäft. CDU/CSU und SPD haben sich gestern auf Eckpunkte des neuen Mietrechts geeinigt, kommende Woche soll der Gesetzesentwurf ins Kabinett eingebracht werden. Während Justizminister Heiko Maas bei der Mietpreisbremse einige Zugeständnisse machte, blieb er bei der Frage der Maklervergütung hart: Künftig soll derjenige den Wohnungsvermittler bezahlen, der ihn beauftragt hat – ohne Ausnahme.

Vor allem in Großstädten mit hoher Nachfrage und knappem Angebot an Wohnungsraum zahlt in der Regel der Mieter die Provision. Dies soll in Zukunft nur noch dann der Fall sein, wenn der Mieter „in Textform“ einen Suchauftrag erteilt hat. Für den Dachverband der Makler IVD ein theoretisches Konstrukt: „Fälle, in denen der Mieter provisionspflichtig ist, sind nach der vorgeschlagenen Formulierung des Gesetzes praktisch nicht denkbar“, so Verbandspräsident Jens-Ulrich Kießling.

Die Kritik: Der Makler dürfe erst dann mit der Suche nach einem passenden Objekt beginnen, wenn der Auftrag erteilt ist. Sobald er eine Wohnung oder ein Haus aus seiner Kartei anbiete, sei automatisch der Vermieter zahlungspflichtig. Laut einer Studie unter 2300 Maklern erwartet ein Viertel der Befragten Umsatzeinbußen. Sie fürchten, Eigentümer könnten sich künftig selbst um die Vermietung ihrer Immobilien kümmern oder ihre Hausverwaltung damit beauftragen.

Ein Gutachten des Mainzer Staatsrechtlers Friedhelm Hufen war im Frühjahr zum Ergebnis gekommen, dass die geplante Regelung einen „unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Berufsfreiheit darstelle. Die Union hatte Nachbesserungen in diesem Punkt gefordert, zuletzt war sie eingeknickt.

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