#1 Weniger Insolvenzen
Die Bundesregierung hat die Insolvenzantragspflicht seit 1. März 2020 ausgesetzt. Im ersten Halbjahr gab es deshalb trotz der Wirtschaftskrise deutlich weniger Unternehmensinsolvenzen. Das Statistische Bundesamt meldete einen Rückgang von 6,2 Prozent im Vergleich zum selben Zeitraum 2019. Den Amtsgerichten wurden demnach 9006 Unternehmensinsolvenzen gemeldet.
#2 Pleiten im Handel
Diese Branchen waren im ersten Halbjahr besonders von Insolvenzen betroffen:
- Handel (inklusive Kfz-Werkstätten): 1485 Insolvenzanträge (erstes Halbjahr 2019: 1653)
- Baugewerbe: 1462 Insolvenzanträge (2019: 1586)
- Gastgewerbe: 1004 Insolvenzanträge (2019: 1143)
- Freiberufliche, wissenschaftliche, technische Dienstleistungen: 974 Insolvenzanträge (2019: 1032)
#3 Größere Firmen betroffen
Die Zahl der Insolvenzen ist zwar wegen der Schonfrist gesunken. Die Pleiten wurden aber deutlich teurer. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger hatten von Januar bis Juni 2019 bei 10,2 Mrd. Euro gelegen. 2020 erhöhte sich die Summe auf 16,7 Mrd. Euro. „Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im ersten Halbjahr 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten“, erklärte das Statistische Bundesamt.
#4 Weniger Privatinsolvenzen
Die Zahl der privaten Schuldner ist in der Corona-Krise ebenfalls gesunken. Sie verringerte sich um 14,5 Prozent auf 27.992.
#5 Trend hält an
Die trügerische Talfahrt bei den Firmenpleiten setzt sich im August fort und verstärkt sich sogar. „Im Vergleich zum August 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 38,9 Prozent“, berichteten die Statistiker. Ab Oktober könnte sich das allmählich ändern. Zwar hat die Bundesregierung die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht von 30. September bis Jahresende verlängert. Das gilt allerdings nur für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.