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MH-17-Ermittler Josef Resch „Der BGH bringt mich in Lebensgefahr“

Privatermittler Josef Resch
Privatermittler Josef Resch
© Max Miller
Der Bundesgerichtshof droht MH-17-Ermittler Resch mit Ordnungshaft. Er soll auspacken. Doch Resch schweigt. Er fürchtet um sein Leben.

Die Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof drängen MH17-Privatermittler Josef Resch und seine Mitarbeiter zu einer Zeugenaussage – und drohen mit Ordnungshaft. Bereits mehrmals wurde Resch vorgeladen. Doch Resch und seine Partner weigern sich, Details zu ihren Ermittlungsergebnissen über den Abschuss der Passagiermaschine MH-17 an die Behörden weiterzuleiten. Sie fürchten um ihr Leben. Bei dem Absturz am 17. Juni 2014 über der Ost-Ukraine waren alle 298 Insassen ums Leben gekommen, darunter vier Deutsche.

Resch hatte im September 2014 zunächst 30 Mio. Euro Belohnung im Namen anonymer Auftraggeber für Belege, die zu den Verantwortlichen des Abschusses der Maschine führen, ausgelobt. Später erhöhte er die Summe um weitere 17 Mio. Euro für Hinweise darauf, wer die Tat vertuscht. Für Resch steht fest: Niemand sei ernsthaft an einer Aufklärung interessiert. Deshalb seien Staaten und Geheimdienste bemüht, dass niemand die Täter identifiziere. So sollen politische Implikationen verhindert werden. Angeblich hatte Resch einen Informanten aufgetan, der genau das detailliert ausgesagt habe. Und an diesem Wissen ist die Generalbundesanwaltschaft interessiert. Die Behörde ermittelt gegen „Unbekannt“ wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens. Resch und zwei seiner Mitarbeiter werden als Zeugen geführt. Sie berufen sich aber auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Gegenüber Capital sagte Resch, dass er sich um sein Wohlergehen und das seiner Familie sorge, würde er Details über seinen Kenntnisstand nennen. Der BGH erkennt das jedoch nicht an, da Resch bereits in mehreren Zeitungsartikeln und einem Buch über seine Ermittlungen gesprochen habe.

Herr Resch, Ihre Autobiografie haben Sie „Gefahr ist mein Beruf“ genannt. Und jetzt haben Sie plötzlich Angst?

Resch: Ja! Ich war nie ängstlich und auch nicht zimperlich im Umgang mit Kriminellen. Ich habe dem Rechtsstaat immer geholfen. Und glaubte, er steht auch hinter mir. Aber jetzt ist es ausgerechnet der Bundesgerichtshof, der mein Leib und Leben gefährdet. Und nicht nur meines, sondern auch das meiner Mitarbeiter und meiner Familie. Der Rechtsstaat bringt uns akut in Lebensgefahr.

Inwiefern?

Die Ermittlungsrichter am BGH verlangen von uns, dass wir unsere Erkenntnisse zu dem Abschuss von MH-17 preisgeben. Tun wir das, sind wir aber geliefert. Das wäre reiner Selbstmord.

„Der ganze Fall MH-17 ist hochpolitisch“

Vor wem haben Sie Angst?

Als ich den Auftrag angenommen habe, habe ich die Situation unterschätzt. Der ganze Fall MH-17 ist hochpolitisch. Ich bin davon überzeugt, dass niemand an einer Aufklärung interessiert ist, wer auch immer hinter dem Abschuss steckt. Es steht viel auf dem Spiel. Das Verhältnis Europas zu Russland und der Ukraine. Bis heute weiß ich auch nicht, wer meine Auftraggeber waren. Wir haben ja nur mit einem Schweizer Mittelsmann gesprochen. Stecken dahinter die Russen, die Ukrainer? Oder Nachrichtendienste aus dem Westen? War das ganze eine Falle, um zu sehen, ob es irgendwo einen Maulwurf gibt?

Sie haben also Angst vor Ihren ehemaligen Auftraggebern?

Natürlich. Gleich zu Beginn hat man uns klargemacht, dass keinerlei Details an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Halte ich mich nicht daran, hätte ich ein massives Problem. Das war ein klarer Hinweis an mich.

Und trotzdem haben Sie in Ihrem Buch über den Fall geschrieben...

Das war abgesprochen. Die Auftraggeber wussten, dass ich das Buch schreibe. Aber dort finden Sie keine Details.

Die Sie aber haben?

Ja. Oder sagen wir so: Ich habe ein Dreiviertelwissen. Wir haben hunderte Hinweise gesichtet, etliche Treffen gehabt. In einem Fall waren wir sicher: Bingo! Das ist der Mann, nach dem wir suchen. Und den haben wir mit dem Schweizer Mittelsmann in Verbindung gebracht. In meinem Haus. Wir waren bei dem Gespräch nicht direkt anwesend, haben aber mitgehört. Das war im Nachhinein vielleicht ein Fehler. Aber wir wollten sicher gehen, nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Wie das?

Unser Honorar lief auf Erfolgsbasis. Es hätte ja sein können, dass der Auftraggeber sagt, der Informant war ein Bluff.

War er aber nicht....

Nein. Das ist meine Meinung. Und die der Auftraggeber. Nach dem Treffen war unser Auftrag beendet. Wir wurden bezahlt und gut war es. Dachten wir.

Der Informant war ein Deutscher. Vermutlich Mitarbeiter eines Geheimdienstes...

Er sprach jedenfalls akzentfreies Hochdeutsch.

„Was ist nach dem Abschuss geschehen?“

Und er hat Informationen geliefert, wer was vertuscht hat?

Ja, es ging nicht darum, wer den Abzug gedrückt hat. Das weiß ich auch nicht. Sondern darum, was nach dem Abschuss geschehen ist.

Verständlich, dass auch der BGH daran Interesse hat.

Sicher, aber auf unsere Kosten? Das kann doch nicht sein. Bei meiner ersten Vernehmung habe ich bereits gefragt: „Was habt Ihr denn die letzten zwei Jahre gemacht? Was sind Eure Erkenntnisse?“ Wir haben von den Behörden nichts gehört, bis im März plötzlich eine Hausdurchsuchung bei mir stattgefunden hat, nachdem die niederländischen Ermittler ein Rechtshilfegesuchen gestellt hatten. Auch in meinem Schweizer Schließfach, das die Ermittler haben öffnen lassen, war nichts Verwertbares. Für wie blöd halten die mich?

Sie sagen, niemand habe ein Interesse an der Aufklärung. Wie verstehen Sie dann das starke Engagement der Ermittlungsrichter?

Für Ende September haben die internationalen Ermittler in Den Haag einen Bericht angekündigt, der sich mit den strafrechtlichen Konsequenzen des Abschusses auseinandersetzt. Keine Ahnung, was da drin steht. Aber nur mal angenommen: Der Bericht präsentiert einen Täter. Und plötzlich tauchen die Informationen auf, die wir besorgt haben. Und die widerlegen den Bericht. Das könnte sehr peinlich sein. Das wäre eine Erklärung.

Das wäre peinlich für die Niederländer, doch nicht aber für die deutschen Behörden?

Ich glaube auch nicht, dass die deutschen Behörden ein ureigenes Interesse an dem Fall haben. Mir scheint es, sie werden getrieben. Von außen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass mich die Staatsanwälte und und Ermittlungsrichter zu einer Falschaussage animieren wollten. So jedenfalls habe ich das wahrgenommen.

Wie bitte?

Sowohl "Mossi" als auch mir wurde bei der letzten Vernehmung am 6. September nahegelegt zu erklären, dass die ganze Nummer nur ein Werbegag für mein Buch gewesen wäre. Damit sei die Kuh vom Eis. Die Behörden könnten damit den Niederländern melden, alles sei nur erfunden gewesen wäre. Und wir könnten gehen. Es würde auch kein juristisches Nachspiel für uns geben. Geht's noch? Das wäre in meinen Augen eine klare Falschaussage.

Und wie geht es jetzt weiter?

Wir lassen uns auf dieses Angebot natürlich nicht ein. Damit wäre meine gesamte Reputation zerstört. Es ist ja auch totaler Blödsinn. Die Anfrage von dem Verlag, ob ich Interesse an einem Buch hätte, kam bereits kurz nachdem wir den Auftrag angenommen hatten. Das war Monate bevor sich der Informant bei uns gemeldet hatte. Das ist alles belegbar. Wir werden weiterhin schweigen. Lieber gehe ich in Beugehaft, als meine Familie zu gefährden.

Man hat Ihnen mit Beugehaft gedroht?

Bislang geht es um Ordnungshaft oder ein Ordnungsgeld. Der Beschluss dazu ist bei "Mossi" und mir bereits eingegangen. Wir haben dagegen Beschwerde eingelegt. Bei "Mossi" ist die Beschwerde bereits abgelehnt worden. Ich denke, es wird noch weiter gehen. Aber dann gehe ich eben ein paar Monate hinter Gitter, wenn der BGH unsere Gefährdungslage nicht anerkennt.

Vielleicht hat der BGH ja Recht und es besteht gar keine Gefahr.

Das ist Blödsinn und das weiß auch der BGH. Sollen wir warten, bis wir Einschusslöcher am Haus haben? „Mossi“ wurde sogar die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm angeboten. Das geht auch aus einem Beschluss des BGH hervor (Anm. d. Red.: Capital liegt das Dokument vor). Würde man das machen, wenn keine Gefahr besteht? Von meinem anderen Mitarbeiter, einem ehemaligen Kripo-Mann, wollten die Ermittlungsrichter wissen, warum er sich auf das Unterfangen eingelassen habe. Schließlich habe er sich in Lebensgefahr begeben.

Wäre es dann nicht besser, Sie würden auch in der Öffentlichkeit zu dem Fall schweigen?

Wir haben lange darüber diskutiert. Ich mit meinen Kollegen. Und wir mit unseren Familien. Wir sind zu dem Schluss gekommen: Wir müssen öffentlich klar stellen, dass wir nicht aussagen werden. Damit wir sicher sind.

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