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Immobilien Wie die KfW den Erwerb von Wohneigentum fördert

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Erwerb von Wohneigentum
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Erwerb von Wohneigentum
© Jan Huebner / IMAGO
Immobilien sind teuer – egal ob man bereits bestehende Objekte kaufen oder die eigenen vier Wände selbst errichten möchte. Die Förderkredite der KfW können bei der Finanzierung helfen

Eine eigene Immobilie besitzen oder sogar selbst ein neues Zuhause bauen – das ist weiterhin der Traum vieler Menschen in Deutschland. Das Problem: Zwar sind Kredite dank niedriger Zinsen günstig. Doch die Immobilienpreise steigen seit Jahren rapide an, ein Ende ist nicht in Sicht. Und so bleibt der Traum vom Eigenheim für viele unerreichbar. Wer mit dem Gedanken spielt, in eine Immobilie zu investieren oder selbst zu bauen, muss jedoch nicht alles allein stemmen. Die Förderbank KfW bietet zahlreiche Förderprogramm für den Haus- und Wohnungsbau sowie für die Sanierung bestehender Immobilien. Auch für den Immobilienkauf bietet die Bank Förderprogramme an. KfW-Förderungen erfolgen entweder als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als Direktzuschuss. Die Zuschüsse müssen über das Zuschussportal der KfW beantragt werden, die Kredite selbst über die jeweilige Bank, über welche die Umbaumaßnahmen oder der Immobilienkauf finanziert werden sollen.

Die Förderung durch die KfW lohnt sich insbesondere beim Bau oder Kauf einer energieeffizienten Immobilie. Allerdings gibt es genau bei dieser Art der Förderung eine wichtige Änderung im neuen Jahr: Das KfW-Förderprogramm für Neubauten mit dem Energiestandard 55, also Immobilien, die nur 55 Prozent der Energie eines definierten Referenzgebäudes verbrauchen, endet am 01. Februar 2022. Bislang erhielten Antragssteller für ein KfW-Effizienzhaus 55 15 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag – also bis zu 18.000 Euro je Wohneinheit. Doch damit ist nun Schluss, das von der neuen Regierung verabschiedete Klimaschutz-Sofortprogramm sieht massive Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) vor. Wer noch von der alten Förderung profitieren will muss sich beeilen: Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Betroffene des Hochwassers 2021 können die Förderung für die Effizienzhaus-Stufe 55 bei Neubauten noch bis zum 30. Juni beantragen.

Das neue Energieprogramm heißt „Neubau-40“ und gilt für Immobilien, die im Vergleich zum Referenzhaus 60 Prozent Energie einsparen. Der KfW-Zuschuss für diese Häuser steigt auf maximal 24.000 Euro und 20 Prozent Förderung. Wer zusätzlich etwa eine Photovoltaik-Anlage und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einbaut, qualifiziert sich für den Premiumstandard „40 Plus“. Hier zahlt die KfW bis zu 37.500 Euro pro Immobilie als Tilgungszuschuss.

Auch Neubauten ohne spezifischen Energiestandard werden von der KfW gefördert. Über das KfW 124 Wohneigentumsprogramm können Bauherren einen Förderkredit ab 0,96 Prozent effektivem Jahreszins für bis zu 100.000 Euro Kreditsumme erhalten. Ebenso lassen sich die KfW 261 Wohngebäude mit einem bestehenden Baudarlehen kombinieren, die maximale Darlehenssumme liegt hier bei 150.000 Euro pro Wohneinheit. Wer lieber über Genossenschaftsanteile zur Immobilie kommen möchte, kann über KfW 134 bis zu 50.000 Euro Darlehen erhalten. Auch der Altersgerechte Bau und Umbau wird von der KfW gefördert, mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben.

Weitere Förderprogramme und Zuschüsse

Nicht jeder ist bereit, selbst zu bauen. Das KfW 124 Wohneigentumsprogramm gilt auch für den Kauf von Immobilien, egal ob saniert oder unsaniert. Der Wohngebäudekredit KfW 261 greift beispielsweise beim Erwerb einer energetisch sanierten Immobilie. Zusätzlich zu einigen Förderprogrammen gibt es eine Auswahl von einmaligen Zuschüssen, die nicht an die Bank zurückgezahlt werden müssen. In Kombination mit dem Wohngebäudekredit zahlt die KfW beispielsweise einen Sanierungszuschuss von bis zu 75.000 Euro und einen Bauzuschuss von bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit, wenn es sich um eine Komplettsanierung oder den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses handelt.

Das Thema Sanierung und energieeffiziente Aufrüstung ist besonders vor dem Hintergrund interessant, dass einige Bundesländer eine Solarpflicht für neu gebaute Wohnhäuser einführen. In Baden-Württemberg müssen ab Mai 2022 neu gebaute Wohnhäuser mit einer Solaranlage ausgestattet werden, ab 2023 muss auch bei Dachsanierungen älterer Immobilien eine Solaranlage nachgerüstet werden. Das Ziel: Bis 2040 will das Bundesland klimaneutral sein.

Außerdem können Familien mit Kindern und Alleinerziehende einen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind, verteilt über zehn Jahre (1.200 Euro pro Kind und Jahr) erhalten. Das Haushaltseinkommen darf dafür bei einem Kind nicht über 90.000 Euro liegen, für jedes weitere Kind liegt die Grenze um jeweils 15.000 Euro höher. Das sogenannte Baukindergeld können Eltern auch nach dem Einzug noch einfach online beantragen.

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