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Immobilien Streitpunkt Kostenübernahme: Wann haftet der (Ver-)Mieter?

Für Wasserschäden und Schimmel in einer Wohnung kommt im Normalfall der Vermieter auf
Für Wasserschäden und Schimmel in einer Wohnung kommt im Normalfall der Vermieter auf
© IMAGO / Panthermedia
Wer den Schaden hat, muss längst nicht immer zahlen. Gerade im Zweifelsfall sollten Mieter ihre Rechte kennen – genauso wie ihre Pflichten. Das kann Geld sparen

Verstopfte Rohre, Schimmel, Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum oder notwendige Reparaturen: Es gibt viele Gründe, bei denen sich Mieter und Vermieter uneins sind, wer die Kosten für entstandene Schäden übernehmen muss. Zwar gilt im Regelfall das Verursacherprinzip. Das heißt, dass der bezahlt, der den Schaden verursacht hat. Doch auf die Realität lässt sich dies nur bedingt übertragen. Denn mitunter ist dieser durch höhere Gewalt entstanden – etwa durch ein Unwetter. Oder der Verursacher ist nicht klar zu ermitteln. Zudem kommt es auf den Ort, die Art und das Ausmaß des Schadens an.

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