Anzeige
Anzeige

Versicherungen Was Sie bei Versicherungen für Menschen mit Handicap beachten müssen

Für Menschen mit einer Behinderung gelten beim Versicherungsschutz besondere Regeln
Für Menschen mit einer Behinderung gelten beim Versicherungsschutz besondere Regeln
© IMAGO / Michael Gstettenbauer
Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen brauchen mitunter speziellen Policen-Schutz. Den nötigen Schutz zu bekommen, ist allerdings nicht gerade einfach

Wer eine geistige oder körperliche Behinderung hat, erlebt im Alltag viele Beeinträchtigungen und Benachteiligungen. Auch beim Versicherungsschutz kann es schwierig werden. Denn hier steht in der Regel eine Gesundheitsprüfung an, bei der eine Behinderung meist nachteilig ist. Zwar muss jede Krankheit per Gesetz versicherbar sein, allerdings haben Versicherer die Möglichkeit, Anträge abzulehnen, Konditionen einzuschränken oder Zuschläge zu erheben, wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint. Dadurch wird vielen Betroffenen der Abschluss von privaten Kranken- und Pflege-Zusatzpolicen erschwert, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen und den individuellen Bedarf ausreichend abdecken.

Generell gibt es drei Alternativen, über die Menschen mit Behinderungen versichert sein können. Entweder über die Familienversicherung, über den Träger einer Einrichtung oder als selbstständiger Policen-Nehmer. Letzteres ist rechtskräftig nur dann möglich, wenn eine uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit gegeben ist. Ist dies nicht der Fall, müssen die gesetzlichen Vertreter als Versicherungsnehmer bei der Police einspringen. Das kann ein Elternteil oder ein anderer zuständiger Betreuer sein.

Neben der Krankenversicherung zählt die Haftpflicht zu den wichtigsten Policen. Gerade wenn diese für einen Menschen mit einer geistigen Behinderung abgeschlossen wird, sollte der Vertrag eine sogenannte Deliktunfähigkeitsklausel enthalten. Sie befreit den versicherten Menschen im Schadenfall von der Verantwortung. Zudem sollte die Deckungssumme ausreichend hoch angesetzt sein, um im Schadenfall wirklich alle Kosten zu decken: „Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 MIo. Euro pauschal betragen, wobei diese Summe mindestens zweimal im Jahr zur Verfügung stehen sollte“, rät Sebastian Tenbergen, Rechtsanwalt und Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BVKM) in Düsseldorf.

Unfall- und Invaliditätsversicherung

Für Menschen mit Behinderung kann auch eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, die einen Rund-um-die-Uhr-Schutz bietet. Denn bei der gesetzlichen Versicherung sind keine Unfälle abgesichert, die beispielsweise beim Privateinkauf passieren. Der Abschluss einer entsprechenden Police ist allerdings etwas kompliziert. „Nach den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind Personen, die dauerhaft pflegebedürftig sind oder eine geistige Behinderung aufweisen, grundsätzlich nicht versicherbar“, weiß der Rechtsanwalt. Um trotzdem eine entsprechende Absicherung zu erhalten, muss der entsprechende Passus Versicherungsvertrag individuell angepasst werden – und das kann eine Kürzung der Versicherungsleistung bedeuten.

Während die Leistung bei Invalidität der wichtigste Baustein einer Unfallversicherung ist, kann sie nicht die Invaliditätsversicherung ersetzen. Denn diese leistet nicht nur bei einem Unfall, sondern auch, wenn es als Folge einer Krankheit zu einer dauerhaften geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung kommt. Sie lässt sich für Kinder und Erwachsene als eigenständige Versicherung oder als Zusatzdeckung in der privaten Unfallversicherung abschließen und bietet eine einmalige Kapitalleistung oder monatliche Rente in vereinbarter Höhe – oder einen Mix aus beidem. Voraussetzung ist allerdings, dass ein bestimmter Grad der Behinderung festgestellt und bestätigt wird, der meist bei mindestens 50 Prozent liegt.

Die Invaliditätsversicherung ist auch eine Alternative für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Letztere ist für Menschen mit Handicap wegen der hohen Risikofaktoren gar nicht oder nur eingeschränkt abschließbar – abhängig von Art und Grad der Behinderung. Dabei gilt: Eine chronische Erkrankung wird als gravierender eingestuft als ein fehlendes Körperteil. So können Menschen mit einer chronischen Krankheit, bei denen eine Behinderung im Lauf der Zeit wahrscheinlich ist, zwar eine BU abschließen. Allerdings ist die chronische Erkrankung selbst nicht versicherbar, sondern nur andere Gründe, sie zu einer späteren Berufsunfähigkeit führen können.

Es kann jeden treffen

Wie wichtig es ist, sich mit dem Thema Versicherungen für behinderte Menschen zu beschäftigen, zeigt der Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach leben aktuell rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung in Deutschland. Was viele allerdings nicht wissen: Nur drei Prozent davon sind angeboren oder treten im ersten Lebensjahr auf, während das Gros der Einschränkungen erst zu einem späteren Zeitpunkt auftritt, etwa durch eine Krankheit oder einen Unfall. Eine Anlaufstelle, um sich ausführlicher zu informieren, bietet das Competence Centrum Behindertenhilfe (CCB), das über konkreten Versicherungsschutz für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranken informiert und berät.

Mehr zum Thema

Neueste Artikel

VG-Wort Pixel