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Versicherungen Unfallversicherung: So viel ist der menschliche Körper wert

Wertvolles Lächeln: Julia Roberts soll es für 21 Mio. Euro versichert haben
Wertvolles Lächeln: Julia Roberts soll es für 21 Mio. Euro versichert haben
© IMAGO / ZUMA Wire
Besonders bei Promis immer wieder Thema: Einzelne Körperteile versichern. Doch um ein Bein, ein Lächeln oder gar die Stimme zu versichern, muss man nicht berühmt sein. Allerdings sind die Policen, wenn überhaupt, nur als Zusatzversicherung sinnvoll 

Immer wieder erstaunen Leser von Promizeitschriften, wenn sie hören, wie hoch Stars einzelne Körperteile versichern. Glaubt man der Glamourzeitschrift Gala, versichert der Fußballstar Lionel Messi seine Beine für rund 550 Mio. Euro, Schauspielerin Julia Roberts ihr Lächeln für 21 Mio. Euro und Musiker Bruce Springsteen seine Stimme für ganze 6 Mio. Euro.

Auch wer nicht über Ruhm und Reichtum verfügt, kann die eigenen Körperteile versichern. In den meisten Fällen gelingt dies über eine Unfallversicherung. Ein Unfall, den die Police abdeckt, definiert sich in der Fachsprache so: „Ein bleibender Gesundheitsschaden, erlitten durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis.“ In den allermeisten Fällen ergibt so ein Unfallschutz aber nur als Zusatzversicherung einen Sinn.

Laut dem Datenvisualisierer Sapera bemessen die größten deutschen Versicherer den Wert eines gesamten menschlichen Körpers im Schnitt mit rund 2 Mio. Euro. Mittlere Kosten für eine solche Versicherung – etwa 190 Euro jährlich. Verliert der Versicherte bei einem Unfall etwa einen Arm, zahlt die Versicherung durchschnittlich 213.000 Euro. Bei einer Hand sind es 174.000 Euro und bei einem großen Zeh nur 18.000 Euro.

Wie entstehen die unterschiedlichen Werte?

Die Versicherer vergeben sogenannte Gliedertaxen auf bestimmte Körperteile oder Sinnesorgane. Diese Gliedertaxen ordnen der Einschränkung bei Verlust dieses Körperteils einen festen Prozentsatz je nach Versicherung zu.

Der Verlust einer Hand bedeutet einen geringeren Invaliditätsgrad und damit eine geringere Auszahlungssumme als der Verlust beider Hände oder der Verlust eines ganzen Armes. Die Versicherung geht nämlich davon aus, dass mit einer höheren Invalidität die persönlichen Kosten steigen.

So ergibt sich ein prozentualer Invaliditätswert für jedes einzelne Körperteil oder Sinnesorgan. Diese prozentuale Erhöhung der Auszahlungssumme je nach Invaliditätsgrad nennt sich Progression. Im Zusammenspiel mit Versicherungssumme und Progression ergibt sich hieraus schlussendlich die Auszahlung bei einem Unfall.

Erstmal klingt eine solche Versicherung sinnvoll, denn wer ein Körperteil verliert, kann vielleicht seinen Beruf nicht mehr ausüben oder benötigt Geld, um das Haus bedarfsgerecht umzubauen. Dennoch sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Die Unfallversicherung nutzt den Versicherten nur in einem geringen Umfang zur Absicherung des Erwerbseinkommens.“

Zum einen entstehen nur rund etwa 1,4 Prozent der Schwerbehinderungen in Deutschland durch einen Unfall. Die große Mehrheit von 89 Prozent wird durch Krankheiten ausgelöst. Und dann nutzt die Unfallversicherungen dem Versicherten nichts. Denn eine krankheitsbedingte Invalidität zählt nicht als Unfall. „Bei Kindern ist die Invaliditätswahrscheinlichkeit durch Unfälle noch geringer. Hier versichern Eltern ihre Kinder besser über eine Kinderinvaliditätsversicherung, die krankheitsbedingte Invalidität mitversichert“, weiß Experte Grieble.

Zum anderen ist die ausbezahlte Summe nicht exorbitant hoch. Selbst wenn ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent besteht, ist die Zahlung zumeist nicht ausreichend, um danach sein gesamtes weiteres Leben davon zu bestreiten. Wer eine Summe von beispielsweise 250.000 Euro kassiert und sich pro Monat 2000 Euro als Lebenshaltungskosten einplant, wäre nach rund zehn Jahren wieder pleite.

Absicherung für den weiteren Lebensunterhalt gelingt in der Regel nur über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt monatlich einen vorab festgelegten Betrag aus, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Für wen ist die Unfallversicherung interessant?

Für Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen, kann eine Unfallpolice in Kombination mit einer Pflegezusatz- und Grundfähigkeitsversicherung interessant sein. Im Zusammenspiel decken sie einen Teil der Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Bei der Unfallpolice ist es dann wichtig, die einzelnen Leistungen genau zu prüfen. Wer zum Beispiel einen Schutz gegen Invalidität durch Insektenstiche oder Tauchunfälle möchte, bekommt das in einigen Tarifen, aber nicht in jedem. Fahrlässig sollten Versicherte aber auch bei umfassenden Tarifen nicht sein. Bei Unfällen durch Trunkenheit oder Straftaten zahlten Versicherungen nämlich in der Regel nicht.

Die optimale Kombination aus Leistungen, Versicherungssumme und Progression lässt sich nur im Einzelfall feststellen. Versicherer und Versicherungsvertreter müssen den Bedarf dazu für jeden individuell berechnen: „Jeder Interessierte sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.“, rät Fachmann Grieble. Hier klärt sich für die meisten Versicherten wie und wogegen sie sich absichern sollten.

So ist die Versicherung besonders interessant für Menschen, die exakt festlegen können, wo ihr berufliches Kapital liegt. Und wer kann das besser als die Promis: Der Fußballer seine Beine, die Schauspielerin ihr Lächeln und der Sänger seine Stimme.

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