Anzeige

Top-Jurist Riester-Rente: „Völlig klar, dass diese Kostenklausel unzulässig ist“

Ein ältere Mann sitzt auf einer Bank
Riester-Verträge können unzulässige Kostenklauseln beinhalten
© Geisler-Fotopress / Christoph Hardt/Geisler-Fotopress / Picture Alliance
Der Bundesgerichtshof untersagt einer Sparkasse, Extrakosten bei der Riester-Verrentung zu kassieren. Trotzdem verlangen viele Banken die Gebühren weiterhin – zu Unrecht, sagt Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski

Capital: Herr Schwintowski, viele Kunden klagen über hohe Kosten bei Riester-Verträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat längst eine Klausel von Sparkassen für unwirksam erklärt, weil sie die Kunden „unangemessen benachteiligt“. Es geht um die Kosten, die anfallen, wenn das Riester-Sparguthaben in die Rentenzahlung überführt wird. Trotzdem erheben Sparkassen und andere Banken diese Gebühren weiter. Dürfen sie das?

Mehr zum Thema

Neueste Artikel