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Eigentumsrechte Patent anmelden – das müssen Sie beachten

Sony Walkman 10/20 her Walkman von Sony, Modell TPS-L2 von 1979 der das erste erster erstes mobiles Kassettenabspielgerät
Andreas Pavel hätte der Erfinder des ersten mobilen Musikspielers sein können – weil er seine Idee nicht rechtzeitig sicherte, kam ihm Sony allerdings zuvor
© IMAGO / teutopress
Mit einem Patent lässt sich über viele Jahre hinweg gutes Geld verdienen. Was einen Geistesblitz zur schutzfähigen Innovation macht und worauf Erfinderinnen und Erfinder sonst noch achten müssen

Eine Erfindung, die die Welt noch nicht gesehen hat: Das kann viel Geld wert sein – oder auch nicht. So etwa bei Andreas Pavel, dem Erfinder des mobilen Musikspielers. Pavels Anmeldung beim Deutschen Patentamt im Jahr 1978 kam etwas zu spät – Sony war bereits dabei, den weltweiten Musikmarkt mit seinem Walkman zu revolutionieren. Immerhin durfte sich der deutsche Erfinder im Nachhinein doch noch über erstrittene Lizenzgebühren freuen.

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