Der Manager Achim Schwarz und dessen Arbeitgeber Ernst & Young beendeten ihren Rechtsstreit mit einem Vergleich. Ernst & Young muss Schwarz 45.000 Euro nachzahlen. Ursprünglich hatte der Manager 53.000 Euro verlangt. Achim Schwarz hatte seinen Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht Düsseldorf gebracht, weil dieser ihm nicht ermöglicht hatte, Teilzeit zu arbeiten, als er Vater wurde. Schwarz nahm daraufhin zwei Jahre unbezahlte Elternzeit, forderte jedoch den entgangenen Lohn jetzt zurück. Capital berichtet ausführlich im aktuellen Heft (11/2008) über den Fall.
Schwarz ist der erste Arbeitnehmer, der von seinen Chefs aus dem genannten Grund Schadenersatz bekommt. Das dürfte sich auf die zukünftige Haltung der Unternehmen auswirken. Wenn sie damit rechnen müssen, in ähnlichen Situationen ebenfalls zu Schadenersatz verdonnert zu werden, ist zu erwarten, dass auch Führungskräften künftig eine Minderung ihrer Arbeitszeit zugestanden wird. Und die könnten sich durch den Ausgang dieses Rechtsstreits ermutigt fühlen, ihr Recht in Anspruch zu nehmen oder auch nachträglich einzufordern. Der Arbeitsrechtler Martin Pröpper, der Schwarz vertreten hat, rechnet mit vielen Folgeklagen.
Ernst & Young hatte versucht, sich vor Gericht mit "dringenden betrieblichen Erfordernissen" herauszureden, konnte aber kaum überzeugen. Die 45.000 Euro sind in etwa die Summe, die Schwarz mit einem Teilzeitjob verdient hätte.
Inzwischen ist Schwarz wieder an seinen alten Schreibtisch zurückgekehrt. Um den Arbeitsfrieden aufrechtzuerhalten, ist er auf den Vergleich eingegangen, anstatt es auf ein Urteil ankommen zu lassen und notfalls in die nächste Instanz zu ziehen.
Ernst & Young kann sich gut mit dem Ergebnis abfinden. "Der Vergleich ist angemessen", sagte ein Sprecher. "Wir werden künftig genauso offen wie bisher Wünsche auf Teilzeitarbeit prüfen."
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