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03.09.2010
Der Weg für eine Rettung der insolventen Warenhauskette ist frei
Der Weg für eine Rettung der insolventen Warenhauskette ist frei
Foto: Bloomberg

Rettung der Kaufhauskette

Verflixte Karstadt-Unterschriften sind da

Zum Schluss wurde es noch einmal spannend. Bis heute Vormittag fehlten wichtige Unterschriften für die Karstadt-Rettung. Doch nun können die rund 25.000 Mitarbeiter der Warenhauskette aufatmen.

Der Weg für eine Rettung der insolventen Warenhauskette ist frei. Der Kaufvertrag mit Investor Nicolas Berggruen kann in Kraft treten, nachdem die Gläubiger des Karstadt-Vermieters Highstreet den von Berggruen geforderten Mietsenkungen zugestimmt haben.

Nach der grundsätzlichen Einigung am Donnerstag hatten lediglich noch einige Unterschriften gefehlt, sie seien inzwischen aber geleistet, teilte Highstreet am Freitag mit. Es wird erwartet, dass das Essener Amtsgericht nun in einem nächsten Schritt den Insolvenzplan für die Rettung absegnet. Das Bundesarbeitsministerium bestätigte die Einigung in Berlin. Gegen Mittag soll es in der Karstadt-Filiale am Kurfürstendamm eine Pressekonferenz geben.

Zuvor hatte sich die Lösung für das Traditionsunternehmen noch einmal verzögert. Das Amtsgericht Essen vertagte am Freitag die Entscheidung über den Insolvenzplan um vier Stunden.

Ursprünglich sollte um 10 Uhr eine Entscheidung verkündet werden. Zu dem Zeitpunkt standen jedoch noch zwei Unterschriften aus dem Vermieterkonsortium Highstreet aus, hieß es. Die Kreditgeber des Konsortiums mussten zustimmen, damit Highstreet der Warenhauskette die geforderten Mietsenkungen gewähren kann, die als eine der Voraussetzungen für die Gesundung des Unternehmens gelten.

Am späten Vormittag hatten Presseberichten zufolge auch alle Mezzanine-Gläubiger des Vermieters zugestimmt. Allerdings fehlten eine Zeitlang noch zwei "technische" Unterschriften. Was sich hinter diesem Begriff verbarg, könnte auf Nachfragen von Nachrichtenagenturen aber nicht geklärt werden. Am Donnerstag hatte bereits eine weitere Gruppe von Highstreet-Financiers die Mietsenkungen gebilligt.

Die Unterschriften der Mezzanine-Gläubiger galten als besonders heikel. Diese Kapitalgeber von Highstreet haben eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital eingelegt und deshalb weder Sicherheiten noch Stimmrechte, erhalten dafür aber höhere Zinsen. Zudem hatte jeder von ihnen ein Vetorecht, falls diese Zinsen - etwa durch Mietsenkungen - gekürzt werden sollten.

Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg hatte dem Amtsgericht Essen am Vormittag mitgeteilt, er rechne innerhalb der nächsten Stunde mit dem Eingang der Unterschriften. Erst wenn ein wirksamer Mietvertrag zwischen Highstreet und Berggruen vorliegt, kann das Gericht über den Insolvenzplan für Karstadt entscheiden.

Dann ist das Unternehmen gerettet. Das bedeutet, es wird als Ganzes erhalten und nicht zerschlagen.


Quelle: ftd.de
© 2010 capital.de

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