Martin Winterkorn
Martin Winterkorn
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Aktionärstreffen des Autobauers

VW: Showdown beim Machtkampf

von Walter Hillebrand

Bei der VW-Hauptversammlung in Hamburg prallen die unterschiedlichen Interessen der beiden Großaktionäre aufeinander – falls es in letzter Minute nicht doch noch zu einer gütlichen Einigung kommt. Alle Hintergründe.

Auf der einen Seite steht Porsche. Der Stuttgarter Sportwagenbauer hält nach offiziellen Angaben derzeit knapp 31 Prozent der VW-Stimmrechte und hat angekündigt, in den kommenden Monaten mithilfe von Optionen auf VW-Stammaktien die Mehrheit zu übernehmen, falls die Kartellbehörden keine Einwände haben. Auf der anderen Seite agiert das Land Niedersachsen. CDU-Ministerpräsident Christian Wulff, der mit der Arbeitnehmerseite im VW-Aufsichtsrat paktiert, kontrolliert gut 20 Prozent der VW-Stimmrechte.

Die Fronten zwischen beiden Seiten sind verhärtet: Porsche-Chef -Chef Wendelin Wiedeking und die Familienstämme Porsche und Piech, die Porsche zu 100 Prozent beherrschen, möchten den starken Einfluss von Niedersachsen auf VW beschränken. Ministerpräsident Wulff, der VW-Betriebsrat und die IG Metall, die vor dem Hamburger Kongresszentrum mit rund 1500 Mitgliedern – mehr passen nicht auf den Platz – gegen Porsche protestieren will, wollen das hingegen unter allen Umständen verhindern.

Im Kampfgetümmel droht unterzugehen, wie positiv sich der VW-Konzern derzeit entwickelt: Nach Rekordresultaten bei Absatz, Umsatz und Gewinn im vergangenen Jahr ist Vorstandschef Martin Winterkorn weiter auf der Überholspur unterwegs und ist sich sicher, die weltweiten Verkaufszahlen bis 2018 von 6,2 Millionen auf mehr als 11 Millionen Fahrzeuge zu erhöhen.

Beim Machtkampf in Wolfsburg geht es im Kern um eine Vorschrift im deutschen Aktiengesetz: Danach sind für wichtige Beschlüsse in einer Hauptversammlung – beispielsweise eine Satzungsänderung, eine Kapitalerhöhung oder der Abschluss eines Beherrschungs – und Gewinnabführungsvertrags zwischen einer Konzernmutter und einer Tochtergesellschaft – mindestens 75 Prozent der anwesenden Stimmrechte nötig. Konsequenz: Erst eine Beteiligung von 25 Prozent garantiert eine Sperrminorität.

Bei VW allerdings gilt derzeit eine andere Regel: Für wichtige Beschlüsse auf der Hauptversammlung sind statt 75 Prozent tatsächlich 80 Prozent erforderlich. Diese Vorschrift ist auch in der VW-Satzung verankert – und garantiert Niedersachsen mit seinem Aktienanteil von gut 20 Prozent praktisch ein Vetorecht.

Sonderregeln bei Volkswagen

Die 80-Prozent-Marke steht neben zwei weiteren umstrittenen Vorschriften im VW-Gesetz aus dem Jahr 1960. Zum einen geht es dabei um Entsenderechte von Bund und Land in den VW-Aufsichtsrat, zum anderen um eine Regelung für die Stimmrechte: Unabhängig davon, wie viel Stimmen ein Aktionär tatsächlich hat, ist sein Einfluss auf maximal 20 Prozent beschränkt.

Weil diese Regeln gegen die Kapitalverkehrsfreiheit im europäischen Binnenmarkt verstoßen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sie im Herbst 2007 gekippt. Doch das hilft Wedeking noch nicht wirklich weiter: Augenblicklich bereitet Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegen seinen lautstarken Widerstand ein neues VW-Gesetz vor – inklusive einer Regelung, welche die 80-Prozent-Regel unangetastet lässt. Zypries und Wulff sind der Meinung, dass diese rechtlich unbedenklich ist. Für sich genommen, so ihr Argument, hätte der EuGH die Vorschrift möglicherweise gar nicht beanstandet. Erst in der Kombination mit den zwei anderen Sonderegelungen, die jetzt geändert werden, hätte das Gericht sie für unzulässig erklärt.

Das wiederum missfällt EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. In einem Brief an Zypries teilte er mit, „dass nach meinem Verständnis jede einzelne der drei in der Gerichtsentscheidung erwähnten Vorschriften des Volkswagengesetzes eine eigenständige Verletzung des Artiklels 56 des EG-Vertrags darstellt.“ Die Satzung des VW-Konzerns müsse angepasst werden, „um alle Spuren der für gemeinschaftswidrig erklärten Vorschriften zu tilgen.“

Sollte Zypries die Argumente von McGreevy ignorieren – was sie vorhat – drohen erneut rechtliche Schritte.

Auf der VW-Hauptversammlung stellt Porsche nun erst einmal den Antrag, die in der VW-Satzung verankerten 80 Prozent auf 75 Prozent zu verringern. Niedersachsen stellt einen Gegenantrag und will, dass alles bleibt, wie es ist – und wird sich durchsetzen. Porsche kann auf keinen Fall die notwendige Anzahl der Stimmen erhalten. Für Satzungsänderungen gilt bei VW derzeit die umstrittene Mehrheit von 80 Prozent.

Land könnte Aktien zukaufen

Porsche will das nicht akzeptieren. Der Vorstand hat schon angedeutet, nach der Volkswagen-HV wiederum den Weg vor Gericht zu suchen. Ob das tatsächlich Sinn macht, liegt an Niedersachsen. Um sich endgültig abzusichern, müsste die Landesregierung nur den VW-Anteil auf 25 Prozent aufstocken. Damit wäre die Sperrminorität bei VW – allen juristischen Zankerein zum Trotz – völlig unabhängig von der tatsächlichen Präsenz der Stimmrechte auf der Hauptversammlung auf Dauer zementiert. Ein Aufstocken würde das Land rund drei Milliarden Euro kosten.

Für Porsche wäre der Abschluss eines Beherrschungsvertrages der ganz große Preis: Die wichtigsten Entscheidungen würden nicht mehr im VW-Aufsichtsrat mit seiner starken Arbeitnehmerbank getroffen, sondern im Kontrollgremium der Porsche Holding. Die Stuttgarter könnten fast nach Belieben über Vorstandsposten, neue Fahrzeugmodelle oder Standorte bestimmen. Gleichzeitig flössen sämtliche VW-Gewinne – und nicht nur Dividendenzahlungen – auf ihr Konto. Den übrigen Aktionären, auch dem Land Niedersachsen, stünden nur noch jährliche Ausgleichszahlungen zu.

Bundesinnenminister Sigmar Gabriel (SPD) schlägt jetzt einen Kompromiss vor: Porsche solle unter der 75-Prozent-Marke bleiben. Ansonsten werde es "absolut sicher" eine Neuauflage des VW-Gesetzes geben.

Ein juristisches Tauziehen droht auch im seit Monaten tobenden Streit um die Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding. Sobald Porsche die Mehrheit am VW-Konzern hält, wird dieser Teil der Porsche Holding SE. Die Holding wiederum, die nach europäischem Recht organisiert ist, hat einen Aufsichtsrat von sechs Anteilseignern – und sechs Arbeitnehmervertretern. Von den sechs Arbeitnehmervertretern sollen drei von Porsche und drei von VW stammen – und das, obwohl der VW-Konzern rund 360.000 Mitarbeiter hat, Porsche hingegen nur knapp 12.000. Dagegen wehrt sich VW-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh mit einer Vielzahl von Reden und Interviews, in denen er Wiedeking auch persönlich angeht, sowie mit einer Klage vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht. "Wir gehen durch alle Instanzen", sagt Osterloh.

Strittig ist auch die Präsenz von VW im Betriebsrat der Porsche Holding, sobald Porsche mehr als 50 Prozent an VW hält. Insgesamt sollen dort nach dem Willen des Porsche-Vorstands 40 Betriebsräte vertreten sein: 20 von Porsche – und ebenfalls 20 als Vertreter des gesamten VW-Konzerns mit seinen Marken VW, Audi, Seat, Skoda, Bentley, Lamborghini, Bugatti sowie VW-Nutzfahrzeuge und Scania. Auch das ist für Osterloh die reine Provokation.


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