Die
Deutsche Bank muss ehemaligen Anlegern der
Postbank
keinen Nachschlag zahlen. Das entschied das Landgericht Köln (Az.: 82 O 28/11). Es wies damit die Klage der Düsseldorfer Beteiligungsgesellschaft Effecten-Spiegel ab, die für ein höheres Abfindungsangebot prozessiert hatte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Effecten-Spiegel will in Berufung gehen.
Der Streit dreht sich um die Frage, ob der Branchenprimus bei der Übernahme der Postbank die Regeln zur Abgabe eines Pflichtangebots unterlaufen und so Kleinanleger benachteiligt hat. Die Deutsche Bank hatte Anfang 2009 zunächst 22,9 Prozent von der Deutschen Post übernommen und weitere Anteile am Markt gekauft, sodass sie eine Sperrminorität von über 25 Prozent errang, aber unter 30 Prozent blieb. Dann hätte sie den freien Postbank-Aktionären ein Pflichtangebot machen müssen.
Kläger forderten ein Pflichtangebot
Gleichzeitig vereinbarten die Unternehmen, dass die Deutsche Bank 2012 weitere 27,4 Prozent an der Postbank über eine Pflichtumtauschanleihe übernimmt. Für weitere 12,1 Prozent der Anteile schlossen sie wechselseitige Optionen ab. Der Vereinbarung lagen Preise für die Postbank-Aktien von 45 bis 49 Euro zugrunde, weil sie sich auf Verträge zwischen Deutscher Bank und Postbank stützten, die vor der Pleite der US-Bank Lehman Brothers im September 2008 abgeschlossen wurden, ehe die Bank-Aktien deutlich an Wert verloren.
Effecten-Spiegel sieht durch diese Verabredung die freien Aktionäre benachteiligt. Ihnen kaufte die Deutsche Bank Ende 2010 im Rahmen des Übernahmeangebots die Aktien für 25 Euro ab. Der Preis orientierte sich am Durchschnittskurs der Postbank-Aktie in den drei Monaten vor Bekanntgabe. Effecten-Spiegel argumentiert, die Deutsche Bank sei mithilfe der Pflichtumtauschanleihe und der Optionen schon 2009 über die 30-Prozent-Schwelle gekommen und hätte den freien Aktionären damals ein Pflichtangebot machen müssen - und zwar in Höhe des mit der Post vereinbarten Preises von bis zu 49,42 Euro je Postbank-Aktie. Effecten-Spiegel fordert daher von der Bank den Differenzbetrag von 3,6 Mio. Euro für seine einst 150.000 Postbank-Aktien.
Die Anwälte der Deutschen Bank argumentierten, dass die Pflichtwandelanleihe und die Optionen zwar die Möglichkeit zu einem Kontrollerwerb bei der Postbank gäben, dieser aber nicht zwingend sei. Das sahen die Richter nun ähnlich. Marlis Weidtmann, Vorstand beim Effecten-Spiegel, kündigte gegenüber der Financial Times Deutschland an, in Berufung zu gehen. Bei einem Sieg von Effecten-Spiegel, der weitere Aktionäre zu Klagen animieren könnte, drohen der Deutschen Bank Nachzahlungen von bis zu 1,2 Mrd. Euro.
Quelle: ftd
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