Die Allianz Leben und Verbraucherschützer streiten sich, ob der Konzern ein Urteil wegen intransparenter Vertragsbedingungen akzeptieren muss. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte eine Reihe von Klauseln für unwirksam erklärt und zugleich festgelegt, dass eine Revision gegen das Urteil ausgeschlossen sei. Begründung: Der Fall habe keine grundsätzliche Bedeutung. Dagegen kann eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) helfen. Genau diesen Weg will die
Allianz gehen, wie ein Sprecher sagt. Zu dieser Art von Beschwerde habe der Versicherer kein Recht, argumentiert die Verbraucherzentrale Hamburg als Prozessgegnerin.
Das Oberlandesgericht monierte Klauseln, wie sie zwischen 2001 und 2007 zum Einsatz kamen: Es geht zum einen um den Rückkaufswert, also die Summe, die der Kunde bei Vertragskündigung erhält. Auch die Stellung von Kunden, die ihre Policen beitragsfrei stellen, sei intransparent. Außerdem verwarfen die Richter die Regeln zur Berechnung von Stornokosten, die bei Kündigung anfallen (Az.: 2 U 138/10). Welche Wirkung ein rechtsgültiges Urteil hätte, darüber gehen die Schätzungen auseinander. Die Allianz Leben hat bereits im Abschluss 2010 eine Rückstellung von 117 Mio. Euro gebildet. Die Verbraucherzentrale kalkuliert hingegen, dass der Streit die Allianz 2 Mrd. Euro kosten könnte.
Wegen derselben Streitpunkte hatten die Verbraucherschützer bereits vier Prozesse vor dem Oberlandesgericht Hamburg gewonnen - gegen Ergo, den Deutschen Ring,
Generali und Iduna. Allerdings gibt es einen gravierenden Unterschied: Die Richter ließen eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu, was die Konzerne bereits nutzten. Die Verhandlungstermine in Karlsruhe stehen noch nicht fest.
Die Allianz muss sich nicht alleine mit der Nichtzulassungsbeschwerde herumärgern. Denn die Verbraucherzentrale argumentiert: Der Beschwerdewert sei zu niedrig angesetzt, als dass der Versicherungskonzern sich um eine Revision bemühen dürfe. Hintergrund: Beim Stuttgarter Verfahren belief sich der gesamte Streitwert auf 50.000 Euro. Die Verbraucherzentrale wollte auch die aktuellen Vertragsklauseln der Allianz untersagen lassen, erlitt hier aber eine Niederlage. Die Stuttgarter Richter hielten das für so gewichtig, dass sie die Verbraucherzentrale mit zwei Dritteln der Verfahrenskosten belasteten und die Allianz mit nur einem Drittel. Damit rutschte der Anteil der Allianz am Streitwert unter 20.000 Euro. Folge: Bei einem Beschwerdewert unter 20.000 Euro ist laut Gesetz keine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Allerdings muss sich der Bundesgerichtshof nicht an die Stuttgarter Vorgabe zum Beschwerdewert halten, sondern kann selbst kalkulieren, um welche Summen es bei einem rechtskräftigen Urteil tatsächlich gehen würde.
Beide Prozessparteien geben sich siegesgewiss. "Wir sind sehr sicher: Die Allianz kann von sich aus nicht tätig werden", sagt Edda Castello, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale. Ein Allianz-Sprecher betont hingegen: "Wir gehen davon aus, dass der BGH die Revision zulassen wird."
Quelle: ftd.de
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