07.07.2010
Luxuspensionen für gescheiterte Spitzenbanker sollen nach dem Willen der EU künftig passé sein
Luxuspensionen für gescheiterte Spitzenbanker sollen nach dem Willen der EU künftig passé sein
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Lehren aus der Finanzkrise

EU begrenzt bei Banker-Boni nur den Baranteil

von Reinhard Hönighaus

Wie viel Banker verdienen, bleibt Sache der Banken: Das ist der Kern eines Kompromisses zwischen EU-Kommission und Parlament. Beschränkungen wird es aber dennoch geben. Neben Boni sollen auch Luxuspensionen gescheiterter Geldmanager reguliert werden.

Bonuszahlungen für Banker werden in der Europäischen Union nicht gesetzlich auf die Höhe ihres Fixgehalts beschränkt. Dies hatte das EU-Parlament zwar gefordert. Doch die britische Labour-Abgeordnete Arlene McCarthy, die den Vorschlag als Teil der neuen Eigenkapitalregeln für Banken durch das EU-Parlament steuerte, ließ sich in den finalen Verhandlungen mit der Kommission und den Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss ein: Demnach gibt es keine gesetzliche Obergrenze, jedes Geldhaus muss aber für sich ein gesundes Verhältnis von Fixgehältern zu Boni nach EU-weiten Grundsätzen festlegen.

Das Parlamentsplenum hat diesem Kompromiss heute in Straßburg zugestimmt. Damit treten die Regeln 2011 in Kraft. Die Zustimmung der EU-Finanzminister am kommenden Dienstag gilt als Formsache.

Eine verbindliche Obergrenze wird es allerdings für den Baranteil geben: Banken dürfen ab 2011 maximal 30 Prozent der Boni in bar ausschütten, bei üppigen Zahlungen 20 Prozent. Was üppig ist, müssen die europäischen Bankenaufseher definieren. Jede Bank muss die Zahlung der Boni über drei bis fünf Jahre strecken und kann Teile einbehalten, wenn zum Beispiel die Geschäfte eines Händlers später Verluste produzieren.

"Es gibt keinen Weg zurück", sagte Binnenmarktkommissar Michel Barnier. "Banken müssen ihre Praxis radikal ändern und auch die Mentalität, die dazu geführt hat, dass in vielen Fällen so exzessive Risiken eingegangen wurden." Der SPD-Abgeordnete Udo Bullmann sagte: "Es wäre obszön, wenn die diskreditierte Bonuskultur bei den Banken einfach so weitergehen könnte."

Von konkreten Obergrenzen in Euro und Cent - so auch von der Forderung nach maximal 500.000 Euro Gehalt bei staatlich gestützten Banken - war das Parlament abgerückt, weil der juristische Dienst der Kommission sicher war, dass die EU mit solchen Festlegungen ihre Kompetenzen überschreiten würde. Solche Regeln würden einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nicht standhalten, so die Auffassung der Brüsseler Juristen.

Die Politik dürfe nicht die Gehälter festlegen, sagte auch der finanzpolitische Sprecher der FDP im EU-Parlament, Wolf Klinz. "Diese Aufgabe sollte in den bereits vorhandenen Gremienstrukturen wie Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Banken verbleiben."

Durchsetzen konnte das Parlament, dass Pensionen für hochrangige Banker zunächst als Reservekapital in der Bank bleiben - ausgezahlt werden sie nur dann, wenn die Bank gesund ist. Damit will die EU verhindern, dass sich Fälle wie der von Fred Goodwin wiederholen: Er hatte als Chef die Royal Bank of Scotland, einst eine der größten europäischen Banken, in den Abgrund gesteuert. Danach war er mit einer Pension von jährlich 700.000 Pfund in Rente geschickt worden. "Luxuspensionen für gescheiterte Spitzenbanker sind künftig passé", sagte der CDU-Europaabgeordnete Burkhard Balz.


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Quelle: ftd.de
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