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22.08.2011

Foto: Alexander Stein/JOKER

Krankenkassen

AOK wirft Apotheken Rezeptbetrug vor

In mehr als 30.000 Fällen sollen Apotheken Rezepte mit Medikamenten abgerechnet haben, die sie gar nicht abgegeben haben. Apothekerverbände weisen die Schuld zurück: Sie sehen die Schuld bei der AOK und den Pharmaherstellern.

Deutsche Apotheken haben nach Darstellung der AOK bundesweit im großen Stil Rezepte falsch abgerechnet. Insgesamt dürften mehrere Tausend Apotheken Medikamente zulasten der Allgemeinen Ortskrankenkassen abgerechnet haben, die gar nicht auf dem Markt gewesen seien, teilte der AOK-Bundesverband am Freitag in Berlin mit. Was an die Patienten stattdessen abgegeben worden sei, könne anhand der Rezepte nicht nachvollzogen werden. "Die AOK prüft derzeit die Vorfälle und wird entsprechend die zuständigen Staatsanwaltschaften einschalten", fügte der Sprecher hinzu.

Nach Angaben der AOK wurden allein im Juni mehr als 30.000 Fälle bekannt, in denen Rezepte mit einem derzeit nicht auf dem Markt befindlichen anderen Medikament bedruckt und abgerechnet wurden. Eine akute Gesundheitsgefahr für Patienten bestehe aber nicht, wenn es sich bei den tatsächlich abgegebenen Medikamenten um wirkstoffgleiche Präparate handele. Das Präparat müsse aber insbesondere aus Gründen der Arzneimittelsicherheit zwingend auf dem Rezept vermerkt werden.

Bei den bekanntgewordenen Fällen handelt es sich der AOK zufolge möglicherweise "um die Spitze eines Eisberges". Derart falsch abgerechnete Arzneimittel fielen im Normalfall nicht auf. Der Stein sei ins Rollen gekommen, weil in einem Fall das aufgedruckte Medikament nachweislich noch nie am Markt verfügbar gewesen sei, der Hersteller aber trotzdem Rechnungen für den gesetzlich festgelegten Großhandelsrabatt erhalten habe.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wies die Kritik zurück. Der AOK-Bundesverband verunsichere "wider besseren Wissens" die Öffentlichkeit und versuche, eigene Fehler zu kaschieren. Eigentliches Problem seien die Rabattverträge der AOK mit Pharmaherstellern, erklärte die ABDA. Einige Hersteller, die einen Zuschlag von der AOK erhalten hätten, seien noch immer nicht lieferfähig. "Das heißt faktisch: Die Apotheke ist verpflichtet, ein Medikament abzugeben, das nicht existiert." Trotzdem hätten die Apotheken zigtausende AOK-Patienten in dieser Lage versorgen müssen. "Das haben die Apotheken getan und haben wirkstoffgleiche Arzneimittel gesucht, abgegeben und damit den Patienten versorgt."

Laut AOK kann in mindestens 30.000 Fällen nicht mehr über die Rezepte zurückverfolgt werden, welcher Patient welches konkrete Medikament erhalten habe. Komme es etwa zu einem Rückruf des Medikaments - beispielsweise bei einer gefährlichen Verunreinigung oder Falschdosierung - sei eine direkte Information der Patienten nicht möglich. Bei den falsch bedruckten Rezepten gehe es deshalb in erster Linie nicht um Abrechnungsbetrug, "sondern vor allem um einen relevanten Verstoß gegen die Arzneimittelsicherheit", fügte der Sprecher hinzu. Es gebe keine Konstellation, in der eine Apotheke ein anderes Medikament abrechnen dürfe als abgegeben.

Der Chef des Deutschen Apotheker Verbandes (DAV), Fritz Becker, nannte es grotesk, wenn die AOK Rabattverträge mit Herstellern abschließe, die nicht eine einzige Packung liefern könnten "und am Ende die Apotheken für die Folgen verantwortlich gemacht werden". Fehlerhafte Dokumentationen müssten korrigiert und klargestellt werden. Dies sei jedoch zwischen AOK und DAV und durch Mitteilungen an die Apothekerverbände längst geklärt.

Die Pharmaindustrie zeigte sich besorgt, dass sie wegen der möglichen Falschabrechnungen zu viele Abschläge gezahlt haben könnte. Es müsse ein Weg gefunden werden, dass diese nur dann geltend gemacht würden, wenn die jeweilige Arznei auch abgegeben worden sei, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie Henning Fahrenkamp.


Quelle: ftd.de
© 2011 capital.de

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