Empfehlen Als E-Mail verschicken Facebook Twitter XING Drucken
25.01.2012

Foto: dpa

Zoff um staatliche Beihilfen

Post wehrt sich gegen Milliarden-Rückzahlung

Hohes Briefporto und Subventionen für Pensionszahlungen - nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter verschafften staatliche Wohltaten dem Konzern einen Vorsprung vor der Konkurrenz. Nun kündigt die Post eine Klage gegen die Entscheidung an.

Der Krach zwischen Brüssel und der Deutschen Post eskaliert. Das Unternehmen hat nach Ansicht der EU-Kommission ungerechtfertigte staatliche Beihilfen von bis zu 1 Mrd. Euro erhalten. Deutschland müsse deshalb 500 Mio. Euro bis 1 Mrd. Euro von dem Unternehmen zurückfordern, entschied die Kommission am Mittwoch in Brüssel.

Die Konzernführung kündigte kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung eine Klage dagegen an. Das sei so mit der Bundesregierung abgestimmt, teilte die das Unternehmen in Bonn mit. Die Brüsseler Entscheidung entbehre jeder Grundlage, sagte Vorstandschef Frank Appel. Auswirkung auf das Jahresergebnis habe sie nicht.

Im Kern geht es der EU-Kommission darum, die Konkurrenz von Post-Dienstleistern in Europa untereinander zu stärken - und so die Preise für Verbraucher möglichst niedrig zu halten. Die illegale Beihilfe sei aus einer Kombination hoher regulierter Preise und Subventionen für Pensionszahlungen entstanden, teilte die Kommission mit. "Diese Beihilfen verschaffen der Deutschen Post gegenüber ihren Wettbewerbern einen Vorteil." Die genaue Höhe des Betrags müssen die deutschen Behörden ermitteln. Deshalb wurde die Summe auch nicht beziffert.

Mehr zum Thema:

Die Post-Aktie gab am Mittag leicht um 0,8 Prozent nach und notierte damit etwas schwächer als der Gesamtmarkt. Ein Sprecher des Unternehmens wollte sich zunächst nicht zu der EU-Entscheidung äußern, kündigte jedoch eine Stellungnahme im Laufe des Tages an.

Brüssel hatte 1999 eine Prüfung staatlicher Beihilfen an die Deutsche Post eingeleitet, die sie 2007 und zuletzt im Mai 2011 ausweitete. Eine Klage der Post gegen die Untersuchungen war im Dezember vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen worden.

Das Unternehmen habe nicht nur staatliche Beihilfen erhalten, sondern auch mit höherem Briefporto seine Kosten gedeckt, begründete die Kommission ihren Beschluss. Damit habe der Konzern von Sozialleistungen profitiert, die unter den entsprechenden Werten von Konkurrenten lagen. Das könnte Nachteile für Wettbewerber nach sich gezogen haben.

Die Monopolstellung staatlicher Postunternehmen wurde in den vergangenen Jahren in der EU aufgebrochen. Die Mitgliedstaaten dürfen den Postbetreibern Zusatzkosten für Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, wie etwa die flächendeckende Versorgung mit Postdiensten, erstatten. Die Kommission genehmigte deshalb nun Ausgleichszahlungen von 5,6 Mrd. Euro, die der Deutschen Post von 1990 bis 1995 zur Deckung der Kosten des Universal-Postdienstes gewährt wurden.

Doch es darf keine Überkompensation zum Nachteil privater Postkonkurrenten geben. "Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, damit Bürger und Unternehmen von den Vorteilen einer völligen, bald in allen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Marktöffnung profitieren können", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.


© 2012 ftd.de

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel


Ihre Meinung

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird nicht veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar



 
Capital - Suche
 
Marktinformationen
DAX Tops Diff %
Metro
Merck
Fresenius
Flops
ThyssenKru
Dt.Lufthan
RWE
DAX 6.325,33 -1,71%
TecDAX 754,16 -1,10%
EUR/US 1,2584 -0,76%
GOLD 1.543,00 -1,65%
Quelle: Smarthouse Media, SIX Telekurs
Wohn- und Ferienimmobilien-Kompass
Aktualisierte Fassung 2012
PartnerangebotImmobilien suchen in ...