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02.03.2011
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Airlines drohen mit höheren Kosten
Airlines drohen mit höheren Kosten
Foto: Getty

Streit um Verbraucherschutz

Warum Airlines nicht entschädigen wollen

von Andreas Große Halbuer

Eine EU-Verordnung sollte den Opfern überbuchter und annullierter Flüge eine angemessene Ausgleichszahlung sichern. Doch das unausgegorene Regelwerk löst eine gewaltige Klagewelle aus - zur Freude findiger Anwälte.

Heute ist wieder Condor-Tag im Rüsselsheimer Amtsgericht. Auf der Liste des Zivilrichters Werner Schiele stehen elf Verfahren gegen den Ferienflieger aus dem Nachbarstädtchen Kelsterbach. Die Kläger kommen und gehen, der Condor-Anwalt bleibt einfach auf seinem Stuhl sitzen. Einige Prozesse dauern nur Minuten, dann schließen die Parteien einen Vergleich, und Richter Schiele ruft: "Der Nächste, bitte."

So läuft das jeden Freitag, wenn Richter Schiele Sitzung hat. Das kleine Amtsgericht wird mit Klagen gegen die Fluggesellschaft geradezu geflutet. Ein Drittel der gut 2000 Rüsselsheimer Zivilprozesse aus dem vergangenen Jahr ging auf das Condor-Konto. Fast immer streiten die Anwälte um Entschädigungen für aus­gefallene und verspätete Flüge. Richter Schiele, ein schmächtiges Männlein um die 60 mit grauem Bart und wachem Blick, schüttelt nur noch genervt den Kopf. "Die 261", sagt er, "bereitet uns viel Kummer."

Nicht nur ihm. Die 261, eine EU-Verordnung mit der Abkürzung 261/2004, bringt die gesamte Luftfahrtbranche in Rage. Das Regelwerk spricht Opfern überbuchter und annullierter Flüge erhebliche Entschädigungen zu. Schluss mit der Willkür der Airlines zulasten der Fluggäste, dachten sich die EU-Verbraucherschützer, als sie die Verordnung vor Jahren in die Welt setzten.

Doch gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Die komplizierte Regulierung droht durch immer neue Urteile außer Kontrolle zu geraten. 261/2004 wirft permanent neue Fragen auf, bringt Passagieren, Airlines und Richtern nichts als Frust und Kosten. Juristen kritisieren die mangelnde Akzeptanz, Großbritan­nien setzte die Verordnung gar aus, kaum jemand blickt noch richtig durch.

Ein Paradies für findige Anwälte. Die sammeln inzwischen massenhaft Forderungen von Fluggästen ein und produzieren in juristischer Fließbandarbeit Klage um Klage. Am Ende könnte der Kampf um 261/2004 vor allem jenen schaden, denen die Verordnung eigentlich nutzen soll: den Verbrauchern.

Ausgerechnet der Rüsselsheimer Richter Schiele brachte die Sache europaweit ins Rollen. Er schmetterte die Klage eines Ehepaars ab, das Kompensationen für einen erheblich verspäteten Condor-Flug von Toronto nach Frankfurt verlangte. Die Sache ging durch die Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof. Der entschied zur Überraschung der Fachleute vor gut einem Jahr: Ja, eine große Verspätung muss ebenso entschädigt werden wie eine Annullierung, die Unannehmlichkeiten seien die gleichen.

Was nach einer juristischen Haupt­seminardebatte klingt, hat die Spielregeln in der Luftfahrt erheblich verschärft. Die Fluglinien in den 27 Mitgliedsstaaten müssen ihre Gäste nun auch bei ver­späteten Flügen entschädigen. Und das, obwohl das sogenannte Montrealer Abkommen die Entschädigungsfrage sogar völkerrechtlich längst klärt.

Nicht selten wird ein Mehrfaches des Ticketpreises fällig: Bis zu 600 Euro pro Flug und Nase müssen die Gesellschaften zahlen, sollten ihre Maschinen nicht rechtzeitig landen.

Passagierrechte: Die wichtigsten Regeln

Annullierte oder überbuchte Flüge
Passagiere können sich das Ticket erstatten lassen und haben Anspruch auf Entschädigung. Für eine Flugentfernung bis 1500 Kilometer gibt es 250 Euro, für mehr als 1500 Kilometer bis zu 3500 Kilometer 400 Euro, für mehr als 3500 Kilometer 600 Euro. Warten Passagiere auf die nächste Maschine, muss die Fluglinie Hotel-, Verpflegungs- und Telefonkosten übernehmen.

Verspätete Flüge
Bei einer Ankunftverspätung von mindestens drei Stunden werden Fluggäste genauso entschädigt wie bei der Annullierung. Gegebenenfalls muss die Airline auch das Hotel zahlen.


Was die Leser sagen

naivasha
26.03.2011 | 14:28
EU Richtlinie 261/2004

habe leider das gleiche Problem mit Turkish Air wie Herr Simon .Sie beruft sich auf aussergewöhnliche Umstände . Ich wurde nicht informiert und habe dann in Istanbul in der Transithalle ohne Betreuung und Service übernachten müssen. Das Verhalten dieser "europäischen" Airline ist haarsträubend.

H U Simon
06.03.2011 | 15:03
EU Richtlinie 261/2004

Lt. Ihrer Darstellung müsste ich ja Schadenersatz erhalten! Nur die Airline (Turkish Air) meint, die Richtlinie gelte nicht für Ihre Flüge ab Deutschland! Eine 1-stündige Verspätung der Verbindung Deutschland-Türkei verursachte eine 24-stündige Verspätung (Ankunft am Zielort 24-Stunden später!). Wozu wurde die Richtlinie erlassen, wenn nicht alle Fluglinien ab EU davon betroffen sind?

(Kommentare 1-2 von 2)

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