Für die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ordnete die EU-Kommission an, dass sich die stillen Teilhaber und Investoren mit Genussscheinen an den LBBW-Verlusten beteiligen müssen. 2008 hatte die LBBW noch Rücklagen aufgelöst, um nach Handelsgesetzbuch (HGB) einen Gewinn ausweisen und die Kapitalgeber bedienen zu können. Bei der Genehmigung des Sanierungsplans der Landesbank dringt Brüssel diesmal auch auf eine Verlustbeteiligung der Hybridkapitalgeber.
Das LBBW-Verdikt gilt als wegweisend für die BayernLB und die HSH Nordbank, bei denen die Entscheidung für 2009 noch aussteht. "Die Verlustbeteiligung ist eine negative Überraschung. Mit Ausnahme der WestLB durften alle anderen Banken bislang Reserven auflösen, um eine Verlustbeteiligung zu vermeiden: HSH und BayernLB im Jahr 2008 und die Commerzbank sogar für die Jahre 2009 und 2010", schreiben die Anleiheanalysten der Unicredit. Hybride Mittel sind eigenkapitalähnlich: Deren Investoren werden an Verlusten beteiligt; Zinszahlungen können ausfallen. Vor allem Sparkassen und Versicherungen, aber auch die Bundesländer haben diese Instrumente gekauft. Genaue Zahlen dazu gibt es nicht.
Treffen wird es 2009 auch die WestLB-Investoren. Wie die Bank am Mittwochabend mitteilte, schließt sie unter anderem wegen möglicher Wertanpassungen bei Beteiligungen im Geschäftsjahr 2009 ein negatives Ergebnis nicht mehr aus. Eine Bedienung der Eigenkapitalinstrumente, die einen Bilanzgewinn des HGB-Einzelabschlusses erfordern, sei wegen der Auflagen der Kommission nicht sichergestellt. "Dies schließt die Möglichkeit einer Verlustteilnahme ein."
In der Regel schonen Banken jedoch ihre Investoren, indem sie Rücklagen auflösen und einen Bilanzverlust vermeiden. Die Instrumente nicht zu bedienen schadet dem Vertrauen und kann die Refinanzierung erschweren. Als Brüssel der HSH 2009 untersagte, Zinsen zu zahlen, drohte HSH-Chef Dirk Jens Nonnenmacher sogar damit, die Bank werde durch starke Einlagenabflüsse geschwächt. Auch wenn dieses Szenario nicht eingetreten ist, so wird es für die Bank doch teurer, Hybridkapital zu platzieren.
Was die Verlustbeteiligung für die Investoren bedeutet, haben die Unicredit-Experten ausgerechnet: Im Falle der LBBW würde ein HGB-Verlust von 1 Milliarden Euro zu einem Nennwertabschlag von rund fünf Prozent führen. Bei 6,7 Milliarden Euro Hybridkapital wäre das ein Buchverlust von etwa 330 Millionen Euro. Hinzu kommt der Ausfall der Zinsen, der 2009 in etwa 300 Millionen Euro ausmacht. Nach internationaler Rechnungslegung erwartet die Bank für 2009 sogar rund 1,9 Milliarden Euro Verlust.
Um den Investoren entgegenzukommen, hat die LBBW nun aber die 2009 und 2010 fälligen Papiere um zehn Jahre verlängert. Auch wenn die Investoren immer noch einen Barwertverlust erleiden: "Dadurch bietet sich die Chance, dass die Zinsen zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt und die Anleihen wieder auf den Nennwert hochgeschrieben werden", sagt Bankenexpertin Katharina Barten von der Ratingagentur Moody's. Im Falle von Genussscheinen kann die Bank die Zinsen nachzahlen und den Nennwert hochschreiben, sobald sie wieder Gewinne vorweist. Bei stillen Einlagen werden Zinsen allerdings nicht nachgezahlt.
Besonders unschön ist dies für die Bundesländer, die ihre Einlagen mit Krediten finanzieren und die Zinsen nicht mehr bezahlen können. "Sollte ein Teil der stillen Einlagen bei einem Bundesland liegen, können durch die Verlustzuweisung indirekt auch Steuergelder betroffen sein", sagt Dietmar Schulz von der Kanzlei Salans. In diesem Fall stelle sich die Frage, wie dies mit der Brüsseler Forderung in Einklang zu bringen sei, wonach künftig keine Steuergelder mehr für Bankenrettungen herhalten sollen.
Quelle: ftd
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