13.06.2005
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Steuern: Neue Kalkulationen

von Tobias Aigner

Wie sich die geplanten Neuwahlen auf die Steuerregeln auswirken und welche Änderungen Anleger mittelfristig im Blick haben sollten.

Die für September geplanten Neuwahlen beflügeln die Reformhoffnungen. Auch wenn Investoren noch etliche Monate mit Unsicherheit leben müssen, weil steuerliche Konsequenzen von Anlageentscheidungen nicht endgültig planbar sind: Gewinnen Union und FDP, dürften bald belastbare Gesetzespakete vorliegen.

Perspektivenwechsel. Steuerorientierte Anleger, Arbeitnehmer und Unternehmer müssen bei Umsetzung der schwarz-gelben Reformpläne mittelfristig gründlich umdenken. Bei sinkenden Steuersätzen beteiligt sich der Fiskus ohnehin nur noch mit geringeren Quoten an Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Verlustgeschäften. Dazu kommt: Viele Ausgaben werden in Zukunft steuerlich nicht mehr oder nur noch in geringerem Umfang berücksichtigt. So will die Union in ihrem zweistufigen "Konzept 21" (siehe unten) schon im ersten Schritt nur noch eine Entfernungspauschale von 25 Cent bis maximal 50 Kilometer gewähren. Ausgaben für Arbeitszimmer werden nicht mehr steuerlich anerkannt. Bewirtungskosten sollen nur noch zu 50 Prozent berücksichtigt werden. Steuerberatungskosten dürften zunächst nicht mehr voll, sondern nur noch im Rahmen von Pauschalen abzugsfähig sein und später ganz außen vor bleiben. Mit den Steuersätzen schrumpfen die Abschreibungsmöglichkeiten. Die degressive AfA soll generell entfallen.

Immobilieninvestments. Die FDP will auch Denkmäler bei der Abschreibung nicht mehr bevorzugen. Steuerzahler, die sich für solche Objekte interessieren, sollten Investitionspläne also nicht auf die lange Bank schieben. Gesetzesänderungen mit Rückwirkungen wollen Union und FDP weitgehend ausschließen. Vermieter sollen grundsätzlich wie Unternehmer besteuert werden. Auch für Private sollen Immobilienverkäufe nach zehn Jahren nicht mehr steuerfrei bleiben. Das verändert die Renditerechnung für Erwerber mit Weiterverkaufsabsichten. Ausgenommen ist nur die Veräußerung selbst genutzter Gebäude. Die Eigenheimzulage dürfte wegfallen. Die Gefahr einer kurzfristigen Änderung noch im Jahr 2005 ist allerdings gering.

Schwarz-Gelb will auch mit der seit Jahren verschobenen Reform der Grundsteuer Ernst machen. Sie könnte tendenziell zu einer höheren Belastung wertvoller Immobilien in Stadtrandlagen führen. Vorgesehen ist zudem die bislang umstrittene Einführung von Real Estate Investment Trusts (Reit). Diese börsennotierten Immobiliengesellschaften würden neue Chancen zur Anlage in Büro- oder Wohngebäude eröffnen. Die Firmen sind in der Regel steuerbefreit. Sie müssen aber fast die gesamten Gewinne ausschütten; beim Anteilseigner werden diese dann voraussichtlich als Immobilieneinkünfte mit einem ermäßigten Tarif besteuert.


 
 
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