Das Bundeskartellamt hat wegen des Verdachts auf Preisabsprachen mehrere Handelsunternehmen und Markenartikelhersteller ins Visier genommen. Über 100 Fahnder des Kartellamts und Polizisten rückten am Donnerstag zu Razzien aus, von denen unter anderem Rewe, Edeka, Rossmann, Lidl und
Metro betroffen waren. Nach Angaben der Kartellbehörde handelte es sich bundesweit um 15 Firmen, davon elf Handelsunternehmen. Zudem seien schriftliche Verfahren gegen andere Konzerne eingeleitet worden.
Die Bonner Behörde prüft, ob Markenartikelhersteller die Preise für Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung mit Händlern abgestimmt haben. Die Untersuchung könne noch weitere Geschäftsfelder und Unternehmen erfassen, sagte ein Sprecher.
In Branchenkreisen hieß es, auch Händler kooperierten bereits mit dem Kartellamt. Die Wettbewerbshüter hätten Unternehmen der Branche und Lebensmittelhersteller im Verdacht, seit einigen Jahren zum Schaden der Verbraucher Preisuntergrenzen für Artikel abgesprochen und durchgesetzt zu haben.
"Bei uns im Unternehmen finden Durchsuchungen statt", sagte ein Metro-Sprecher. "Wir kooperieren mit den Ermittlungsbehörden." Ein Sprecher der Metro-Tochter Real sagte, die Zentrale des Unternehmens in Mönchengladbach sei nicht von der Durchsuchung betroffen. Ein Rewe-Sprecher bestätigte: "Die waren bei uns." Für weitere Informationen verwies er auf die Erklärung des Kartellamts.
Auch der Edeka-Konzern räumte ein, Besuch von den Kartellwächtern erhalten zu haben. "Wir unterstützen die Untersuchung in vollem Umfang", sagte eine Sprecherin. Edeka war bereits Ende April vom Kartellamt durchsucht worden, auch damals ging es um die Preisgestaltung. Auch die Zentrale von Lidl in Neckarsulm sei durchsucht worden, teilte ein Sprecher mit. Gleiches gilt für Rossmann. Seit Donnerstagvormittag seien Beamte des Kartellamtes und der Kriminalpolizei im Haus, bestätigte ein Sprecher des Unternehmens in Großburgwedel bei Hannover.
Die Wettbewerbshüter können empfindliche Strafen verhängen, wenn sie die Beteiligung an einem illegalen Kartell nachweisen. Diese können theoretisch bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen. Der Rahmen ist aber noch nie ausgeschöpft worden. Das Kartellamt kündigte an, es werde bei der Verhängung von Geldbußen berücksichtigen, inwieweit Unternehmen oder Personen bei der Aufklärung der Vorwürfe mit dem Kartellamt zusammenarbeiten.

















