09.01.2006
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Allianz-Chef Michael Diekmann
Allianz-Chef Michael Diekmann
Foto: dpa

Vorstandspensionen

Üppig versorgt

von Walter Hillebrand

Was erhalten ehemalige Vorstände im Ruhestand? Wie gut sind Ehefrauen und Kinder im Todesfall abgesichert? Eine Analyse der Dax-30-Konzerne zeigt: Ein Vorstandsvertrag ist auch im Alter mehr wert als ein Lottogewinn.

Am 20. Januar beginnt vor dem Landgericht Essen ein bizarrer Prozess. Ehemalige Vorstände von Karstadtquelle, die zwischen 1999 und 2000 den Konzern verlassen haben, wehren sich dagegen, dass der vor einigen Monaten vor der Pleite stehende Warenhausriese vertragliche Zusagen in ihren Pensionsvereinbarungen nicht länger gewähren will. Der Streitwert beträgt 230.000 Euro.

Privilegien. Vier Kläger pochen darauf, lebenslang einen Dienstwagen nutzen zu können - inklusive Wartung und einem regelmäßigen Ersatz durch einen Neuwagen. Karstadtquelle hatte die Zahlungen im Januar 2005 eingestellt und die Rückgabe der Fahrzeuge, darunter 5er-BMW und Mercedes E-Klasse, zum 30. Juni durchgesetzt.

Anders liegt der Fall beim fünften Kläger: Walter Deuss, der 33 Jahre im Vorstand saß, 18 Jahre an dessen Spitze stand und mittlerweile 70 Jahre alt ist, darf weiterhin seinen Dienstwagen genießen - derzeit ein 7er-BMW in Langversion inklusive Chauffeur. Doch das genügt ihm nicht. Hartnäckig verlangt er, dass Karstadtquelle auch die Überstunden seines Fahrers bezahlt, die über eine vereinbarte Pauschale hinausgehen.

Die Pensionsaffäre wirft ein Schlaglicht auf ein Thema, über das in Deutschland bislang nur wenig diskutiert wird: Die lukrativen Pensionsregelungen für Vorstände und ihre Hinterbliebenen. Während Rentner, Arbeiter, Angestellte oder Beamte eine Kürzung nach der -anderen verkraften müssen und selbst Politiker gezwungen sind, ihre Luxusversorgung zu überdenken, sind Top-Manager auch im Alter exzellent bedient.

Geheimnisse. Die Transparenz über Zuwendungen, die sie als Ruheständler kassieren, ist gering. Eine Analyse zeigt, dass nur 10 der 30 Dax-Konzerne bereit waren, in ihren Geschäftsberichten für das Jahr 2004 die Höhe der Pensionsrückstellungen für aktive Vorstände mitzuteilen. Die Beträge reichen von 46,3 Millionen Euro bei Siemens über 18,1 Millionen Euro bei RWE bis 4,4 Millionen Euro bei Altana (siehe: "Schluss mit dem Versteckspiel").

Erstaunlicherweise halten es Weltkonzerne wie Bayer, BMW, Continental, Daimlerchrysler, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Linde, MAN, Metro, SAP, Münchener Rück oder Schering nicht für nötig, ihren Aktionären solch allgemeine Angaben mitzuteilen.

Die Unternehmen kommen nur der gesetzlichen Vorschrift nach, die Höhe der Pensionsverpflichtungen und -zahlungen für ehemalige Mitglieder und Hinterbliebene zu veröffentlichen. Die Angaben, in der Regel im Anhang der Geschäftsberichte versteckt, addieren sich zu gewaltigen Summen: Die Pensionsverpflichtungen der Dax-Konzerne beliefen sich 2004 insgesamt auf fast 1,8 Milliarden Euro, die Pensionszahlungen auf knapp 181 Millionen Euro (siehe: "Lukrative Versorgung").

"Allerdings lassen sich auf Grund der Komplexität der Versorgungszusagen sowie der geltenden Regeln für die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nur bedingt Rückschlüsse auf die Höhe künftiger Rentenzahlungen für einzelne Vorstände ziehen", sagt Marco Arteaga, Geschäftsführer von Mercer Human Resource Consulting in Frankfurt. Das ändert sich erst ab 2007. Dann zwingt das "Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen" (VorstOG), das am 3. August 2005 in Kraft getreten ist, jede Aktiengesellschaft, die Bezüge von Vorstandsmitgliedern für das zurückliegende Geschäftsjahr mit allen Gehaltsbestandteilen offenzulegen und auch detaillierte Angaben zur Altersversorgung zu machen. Im Gesetz heißt es: "In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden."

Das Problem: In einigen Passagen springt das VorstOG mit "seinen sehr interpretationsfähigen Formulierungen deutlich zu kurz", sagt Ulrich Hocker, Chef der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DWS). Bei den Vorstandspensionen heißt es beispielsweise, dass die "Leistungen" dann veröffentlicht werden müssen, "wenn sie von den Arbeitnehmern erteilten Zusagen nicht unerheblich abweichen".

Eine Reform der Veröffentlichungspflichten ist überfällig: "Den Aktionären gehören die Unternehmen", sagt Hocker. "Also müssen sie auch wissen, was sie ihren obersten Angestellten bezahlen - im Dienst und nach dem Ausscheiden aus der Firma."

In den USA ist die Offenlegung seit langem üblich. Sie geht auf den Securities Exchange Act von 1934 zurück. Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, das Salär ihrer Spitzenmanager der Börsenaufsicht SEC zu melden. Nachdem Konzerne immer wieder einzelne Gehaltsbestandteile verheimlichten, haben die Aufseher die Regeln verschärft. Alles muss auf den Tisch - von Bonuszahlungen über Betriebsrenten bis hin zur Krankenversicherung.

Interessant ist die Praxis in Großbritannien. Dort schlüsseln die Unternehmen in Remuneration Reports auf, wie die einzelnen Vorstände bezahlt werden. Vor drei Jahren kamen zwei Bestimmungen hinzu: Gehaltspolitik und Bezahlung im Folgejahr müssen schriftlich erläutert werden, auf der Hauptversammlung stimmen die Aktionäre über den Remuneration Report ab.

Details. Viele Fondsgesellschaften, die DSW und die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) fordern nun auch für Deutschland einen Vergütungsbericht. Er sollte alle aktiven und im betreffenden Geschäftsjahr ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder umfassen, als Tabelle im Geschäftsbericht stehen und folgende Informationen bieten: Fixgehalt, variable Vergütung, Abfindungen und Antrittsgelder, sonstige geldwerte Vorteile wie Dienstwagen oder verbilligte Kredite, aktienbasierte Vergütung mit allen Optionen und Fristen sowie die Pensionsregelungen mit Angaben.


 
 
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