Die Berufsbetreuerin erledigte für Pflegefälle Behördengänge und besuchte die betreuten Personen in deren Wohnungen. Da hatte der Beamte die zündende Idee: Er schaute sich das Arbeitszimmer der Freiberuflerin genauer an. Einrichtung wie in einem Büro, also kein Alibi-Raum. Doch die Lösung war nah, als er genauer ins Gesetz schaute.
Dort stand schwarz auf weiß, dass die Kosten für das heimische Büro seit 2007 nur noch dann als Betriebsausgaben absetzbar sind, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit darstellt. Das war bei der Berufsbetreuerin nicht der Fall. Die Behördengänge und Hausbesuche führen dazu, dass der Schwerpunkt nicht in der Wohnung liegt. Zwar werden dort die Formularien erledigt, Telefonate geführt und Akten verwaltet. Das reicht aber längst nicht aus, um den betrieblich genutzten Raum als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung und somit als häusliches Arbeitszimmer anzusehen. Also keine Betriebsausgaben und rauf mit dem Gewinn.
Die Freiberuflerin indes war pfiffig und verwies auf bestandskräftige Einkommensteuerbescheide. Aber lassen die sich einfach so ändern? Ja, sagt jetzt das Finanzgericht Köln (Az. 3 K 3980/05). Erfährt nämlich das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung erstmals, welche Tätigkeiten ein Selbstständiger tatsächlich außerhalb und welche im häuslichen Arbeitszimmers ausgeübt hat, ist eine Änderung der bereits bestandskräftigen Steuerbescheide noch im Nachhinein möglich. Dies erlaubt die Abgabenordnung - wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen.
Kommt also der Außenprüfer zu Besuch, kann er das Arbeitszimmer noch aberkennen und den Gewinn und damit die Steuer erhöhen. Allerdings waren die Angaben dem Finanzamt schon bekannt, als vorher die Steuererklärung eingereicht worden war. Dieses Argument zählt aber nur, wenn sich der Behörde ersichtliche Unklarheiten bei Überprüfung der Steuererklärung ohne weiteres hätten aufdrängen müssen. Grundsätzlich soll der Beamte aber davon ausgehen, dass die Angaben der Steuerzahler vollständig und korrekt sind. Also doch eine neue Tatsache.
Eins verstehe ich nicht. Da soll der Beamte den Angaben in meiner Steuererklärung Glauben schenken. Anschließend hetzt er mir dann die Betriebsprüfung auf den Hals, um doch noch mal nach dem Rechten zu sehen.
© 2009 capital.de







