07.12.2010
Der tägliche Steuerkrach(t)

Robert Kracht, bekannt durch seine zahlreichen Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Wirtschaftspresse und Fachzeitschriften. Für capital.de gewährt er exklusiv täglich Einblicke in die Steuerwelt.


Robert Kracht
Robert Kracht

7. Dezember 2010

Wie Selbstständige 2010 kräftig Steuern sparen

von Robert Kracht

Unternehmen jonglieren gerne mit Einnahmen und Ausgaben, um Gewinne zu mindern und Steuervorteile zu nutzen. Zum Jahreswechsel ändern sich die Bilanzierungsregeln. Doch auch darüber hinaus gibt es einiges zu beachten.

Bilanzierende Selbstständige dürfen abweichend von ihrer individuellen Einkommensteuerprogression auf Antrag eine pauschalierte Thesaurierungsbesteuerung nutzen. Dann wird ihr Steuergewinn unabhängig von der Höhe lediglich mit 28,25 Prozent erfasst, was auch einen geminderten Solidaritätszuschlag bedeutet. Da die normale Gewinnbesteuerung bis zu 45 Prozent Einkommensteuer auslöst, beträgt die Minderung bis zu stolzen 16,75 Prozent. Begünstigt ist nur der nicht entnommene Gewinn. Auf die Höhe der Gewerbesteuer hat dieser gesonderte Einkommensteuertarif allerdings keine Auswirkung.

Da das Finanzamt nichts zu verschenken hat, bleibt es nicht auf Dauer bei diesem attraktiven Tarif. Sofern in einem der Folgejahre mehr entnommen wird, als der Betrieb an Erträgen erwirtschaftet, kommt es zu einer Nachbesteuerung von weiteren 25 Prozent. Grundsätzlich lohnt diese neue Thesaurierungsbesteuerung also nur, wenn die Progression von Selbstständigen deutlich über dem Pauschalsatz liegt und die erwirtschafteten Gewinne voraussichtlich längerfristig im Betrieb bleiben sollen. Dann bleibt aufgrund der geringeren Steuerlast mehr Kapital im Unternehmen. Das sorgt für freie Liquidität und der Kreditbedarf für Investitionen und laufende Geschäftsausgaben sinkt. Durch die 2009 und nochmals in 2010 gesunkenen Einkommensteuertarife ist diese Thesaurierungsbesteuerung aber etwas unattraktiver geworden, bei anfallender Reichensteuer lohnt sie besonders.

Über das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden Einzelkaufleute von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreit, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren weniger als 50.000 Euro Gewinn und weniger als 500.000 Euro Umsatz haben. Bei Neugründungen gilt das schon bei Unterschreitung am ersten Abschlussstichtag. Dies führt zu einer Entlastung der mittelständischen Unternehmen. Ein Wechsel zur kostengünstigen Einnahme-Überschuss-Rechnung bringt aber nicht nur Vorteile. Denn eine Bilanz bietet einen deutlich höheren Informationsgehalt und ist eine geeignete betriebswirtschaftliche Grundlage für die Unternehmensplanung und die Kreditvergabe durch Banken.

Beabsichtigen Selbstständige 2011 bis 2013 den Kauf neuer oder gebrauchter beweglicher Anlagegüter, können sie bereits im laufenden Jahr 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Aufwand über einen Investitionsabzugsbetrag steuerlich absetzen. Anspruchsberechtigt sind bilanzierende Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von maximal 335.000 Euro sowie Freiberufler bei einem Jahresgewinn von maximal 200.000 Euro. Dann dürfen diese Selbstständigen als Vorweginvestition 200.000 Euro gewinnmindernd abgezogen werden.

Bis Silvester 2010 gekaufte geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) sind bei Nettopreisen ohne Umsatzsteuer bis 410 Euro sofort als Betriebsausgabe absetzbar. In dieser Preisklasse lässt sich also besonders effektiv die Steuer senken. Denn ein sofortiger Entlastungseffekt beim vorzeitigen Kauf von Anlagegütern über 410 Euro ist durch die monatsweise Abschreibung nur minimal, beim Kauf im Dezember gibt es nur ein Zwölftel der Jahres-AfA.


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