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01.09.2011
Der tägliche Steuerkrach(t)

Robert Kracht, bekannt durch seine zahlreichen Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Wirtschaftspresse und Fachzeitschriften. Für capital.de gewährt er exklusiv täglich Einblicke in die Steuerwelt.


Robert Kracht
Robert Kracht

5. September 2011

Steuerprüfer kommen ab Januar schneller vorbei

von Robert Kracht

Ab Januar kommen die Betriebsprüfer viel schneller, als gewohnt. Eine neue Verwaltungsvorschrift ist Schuld für den unverhofften Besuch, der schon Tage nach der Steuererklärung auftauchen kann. Für Unternehmen ist die neue Regel aber ein Segen: Die Zeiten, dass der Buchhalter acht Jahre alte Bilanzen korrigieren muss, sind damit vorbei.

Ab dem kommenden Jahreswechsel gibt es eine zeitnahe Betriebsprüfung, die theoretisch postwendend erfolgen kann, sobald der Unternehmer dem Finanzamt seine Steuererklärungen eingereicht hat. Am Folgetag darf der Fiskus offiziell seinen Besuch mit einer Prüfungsanordnung anmelden und in die Lektüre aktueller Unterlagen einsteigen.

Das klingt dramatisch, bringt Unternehmen in der Praxis aber eher Vorteile. Denn derzeit müssen sie sich eher über das erhebliche zeitliche Auseinanderfallen der zu prüfenden Veranlagungszeiträume und dem Jahr der Prüfung beklagen. So kommt es des Öfteren vor, dass im laufenden Jahr noch die Zeiträume 2003 bis 2005 geprüft werden und der Abschlussbericht hierüber erst 2012 erstellt wird. Da kommt selten Freude auf, wenn der Buchhalter dann noch die Bilanz für 2003 ändern muss.

Das soll sich künftig ändern und verbessern, verspricht die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung. Sie will zur Erhöhung der Planungs- und Rechtssicherheit auf Seiten der Unternehmen und auch der Finanzverwaltung beitragen, indem die Beamten zeitiger ins Haus kommen. Anzuwenden sind die neuen Regelungen für Prüfungsanordnungen ab 2012.

Dabei dürfen die einzelnen Finanzämter sich ihre Steuerpflichtigen nach eigenem Ermessen selbst heraussuchen, die zeitnah besucht werden sollen. Laut Definition gilt eine Betriebsprüfung dann als zeitnah, wenn die Prüfungsperiode einen oder mehrere aktuelle Besteuerungszeiträume umfasst und die Bereitschaft von Unternehmen und Finanzbehörde zu Effizienz und Kooperation vorliegt. Das wird erstmals bundeseinheitlich geregelt und alle Ämter von Kiel bis Garmisch haben sich daran zu halten.

Die Prüfungsanordnung beinhaltet zumindest den letzten Veranlagungszeitraum, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. Sie kann also nur für die Zeiträume gelten, zu denen dem Finanzamt rechtsverbindliche und vollständige Formulare vorliegen. Über das Ergebnis der zeitnahen Betriebsprüfung wird dann ein Prüfungsbericht erstellt, damit der Steuerpflichtige und auch der Folgeprüfer über die in der Prüfung getroffenen Feststellungen informiert sind. Dabei werden die geänderten Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der Sach- und Rechtslage so detailliert wiedergegeben, dass Grund und Höhe nachvollziehbar sind. Führt der Besuch hingegen zu keiner Änderung, gibt es lediglich die Mitteilung über die ergebnislose Prüfung.

Die zeitnahe Betriebsprüfung bringt vor allem Einzelunternehmern sowie Körperschaften und gewerblichen Personengesellschaften Vorteile, indem die geprüften Sachverhalte eher noch präsent sind und sich die aufwändige Suche nach Unterlagen aus der Vergangenheit reduziert. Zudem müssen die Firmen veraltete Soft- und Hardware nicht mehr so lange bereithalten, wenn der Prüfer sich zeitiger darin einloggt.


© 2011 capital.de

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