Da läßt sich unser Staat immer wieder was Neues einfallen um seine Bürger abzuzocken. Die Realität sieht so aus, daß 80% der Rentner in Zukunft Sozialhilfeempfänger sind mit oder ohne zusätzlicher Altersvorsorge, ausgenommen sind nur unsere Politiker.
Private Altersvorsorge soll besser steuerlich gefördert werden, dafür hat sich die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgesprochen. Die konkreten gesetzlichen Maßnahmen dafür sollen rasch gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium erarbeitet werden. Noch in diesem Jahr soll nach Willen der Arbeitsgruppe Finanzen der Union ein Gesetz erlassen werden.
Hintergrund ist, dass die private Altersvorsorge ein unverzichtbarer Bestandteil zur Sicherung des Lebensstandards im Alter ist und infolge der demografischen Entwicklung weiter an Bedeutung gewinnen wird. Deshalb soll der Einstieg in die private Altersvorsorge attraktiver gestaltet werden.
Durch Flexibilisierung und Optimierung im bestehenden System sollen die Anreize zur privaten Altersvorsorge erhöht werden, soweit die geplanten Maßnahmen haushalterisch darstellbar sind, sich also auch in den Konsolidierungskurs einfügen.
Anhebung der Förderhöchstgrenze bei der Basisrente
Um die Attraktivität der privaten Altersvorsorge spürbar zu erhöhen, sieht die Arbeitsgruppe Finanzen konkret Handlungsbedarf. Sie schlägt fünf konkrete Punkte vor:
1. Die bestehende Förderung der Absicherung von Berufsunfähigkeit bei der Rürup-Basis- und der Riester-Rente wird ausgeweitet, um die Anreize zur privaten Vorsorge auch für den Fall der Berufsunfähigkeit weiter zu erhöhen.
2. Bei der Eigenheimrentenförderung (Wohn-Riester) werden nicht akzeptable Hemmnisse, etwa bestehende mögliche steuerliche Nachteile bei Eintritt eines Pflegefalls oder bei berufsbedingtem Umzug, beseitigt.
3. Der altersgerechte Umbau wird in die Riester-Förderung einbezogen.
4. Die bestehende steuerliche Altersvorsorgeförderung bei Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird auch auf private Altersvorsorgesparverträge ausgeweitet. Dabei handelt es sich um das Privileg der Steuermäßigung von 50 Prozent bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und Fälligkeit nach dem 60. Geburtstag. Damit soll ein zusätzlicher Anreiz gegeben werden, sich für die private Altersvorsorge zu entscheiden. Um eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Förderung zu vermeiden, sollen die geförderten monatlichen Sparraten angemessen in der Höhe gedeckelt werden.
5. Schließlich wird eine maßvolle und haushalterisch darstellbare Anhebung der Förderhöchstgrenze bei der Basisrente und der Förderhöchstgrenze oder den Zulagen bei der Riester-Rente für angemessen gehalten, um inflationäre Auszehrungen zu kompensieren.
Nach Ansicht der SPD-Bundestagsfraktion gehen die angekündigten Änderungen bei der privaten Altersvorsorge am Ziel vorbei und bezwecken nichts anderes als eine steuerliche Förderung der privaten Kapitalanlage. Im Rahmen dieser Riester-Förderung würden schon heute Lebensversicherungen, Banksparpläne, Wohneigentum und Investmentfonds-Sparpläne gleichermaßen steuerlich begünstigt.
Jede Anpassung der Förderung muss sich vor allem auf Vorsorgeprodukte konzentrieren, die im Alter eine lebenslange Auszahlung der Leistung beziehungsweise eine entsprechende Reduzierung der Wohnkosten sichern. Die Vorschläge der Union, insbesondere die steuerliche Gleichstellung von Investmentsparplänen mit langlaufenden Lebensversicherungen, würden hingegen über die reine Alterssicherung hinaus gehen. Bei solchen Anlageprodukten ist eine Verwendung des angesparten Kapitals für die Alterssicherung nicht mit ausreichender Sicherheit gewährleistet. Im Vordergrund steht nicht die Vermögensbildung.
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