21.08.2010
Der tägliche Steuerkrach(t)

Robert Kracht, bekannt durch seine zahlreichen Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Wirtschaftspresse und Fachzeitschriften. Für capital.de gewährt er exklusiv täglich Einblicke in die Steuerwelt.


Robert Kracht
Robert Kracht

21. August 2010

Was der Fiskus als Sport anerkennt

von Robert Kracht

Schätzungsweise 500.000 Vereine gibt es in Deutschland, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und sich über Steuerprivilegien freuen dürfen. Sport spielt dabei eine große Rolle. Das Finanzgericht Hessen hatte eine knifflige Frage zu klären: Dient auch Kickern der sportlichen Ertüchtigung?

Begünstigte Einrichtungen sind im Rahmen ihrer gemeinnützigen Tätigkeit von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Um diese Privilegien zu erhalten, müssen Förderer und Institutionen eine Reihe von Formvorschriften einhalten. Das beginnt mit der ordnungsgemäßen Spendenbescheinigung und endet mit der strickten Mittelverwendung der Körperschaft für förderungswürdige Zwecke. Geschätzt gibt es rund 500.000 Vereine und 15.000 Stiftungen in Deutschland, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Als gemeinnützig anerkannt sind beispielsweise die Förderung des Baus und Betriebs von Schiffs-, Auto-, Eisenbahn- und Drachenflugmodellen, Amateurfunken, des Brauchtums einschließlich Karneval, Soldaten- und Reservistenbetreuung, von Tier- und Pflanzenzucht sowie der Kleingärtnerei. Einen großen Bereich nimmt dabei der Sport ein, einschließlich Schach und Hundesport. Vereine sind aber auch dann gemeinnützig und damit steuerbefreit, wenn sie Drehstangen-Tischfußball betreiben.

Diese Einordnung ergibt sich aus einem am 6. August 2010 vom Hessisches Finanzgericht veröffentlichten Urteil (Az. 4 K 501/09). Denn noch der Abgabenordnung wird der Sport steuerlich privilegiert, sofern er durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch die einem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegungen gezeichnet ist. Ein wesentliches Merkmal des Begriffs Sport ist die körperliche Ertüchtigung. Was für sämtliche Formen des Motorsports und auch für das Sportschießen gilt, muss dann auch für Drehstangen-Tischfußball gelten.

Das ist nach Ansicht der Richter insbesondere dann anzunehmen, wenn das Kickern mit dem kleinen Ball wettkampfmäßig in Gestalt von Ligaspielen und Turnieren betrieben wird. Dann stellt der Drehstangen-Tischfußball eine über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität dar und erfordert durch die Betätigung der Drehstangen persönliches Können durch Kunstbewegungen. Das ist anders als beim beliebten Tipp-Kick, was vom Bundesfinanzhof nicht als besonders förderungswürdig eingestuft wurde (Az. I R 204/85).

Tischfußball hingegen eignet sich aufgrund des dafür erforderlichen Körpereinsatzes und der sich ergebenden Anforderungen an Konzentration und Kondition zur körperlichen Ertüchtigung und durch den Kraft- und Bewegungsaufwand sowie aufgrund der Spielgeschwindigkeit hohe Anforderung an das Konzentrations- und Reaktionsvermögen der Spieler. Die Eignung zur körperlichen Ertüchtigung ist auch augenfällig, was bei Segelfliegen oder Dart nicht unbedingt der Fall ist. Beite Sportarten sind aber schon längst von Rechtsprechung und Finanzverwaltung als gemeinnützige Zwecke anerkannt. Jetzt kommt also der Kicker dazu.


© 2010 capital.de

Was die Leser sagen

D. Müller
30.08.2010 | 17:55
kickern wird doch noch zum anerkannten Sport

Finde sehr gut, dass die Regierung endlich erkannt hat, wie groß das sportliche und soziale Potential von Tischfußball ist.
An alle leidenschaftlichen Kickerer.... Herzlichen Glückwunsch!

i sonnenbegr
26.08.2010 | 17:13
kickern wird doch noch zum aqnerkannten Sport

Das wurde aber auch zeit!
Jetzt fehlt nur noch das es als Sport anerkannt wird; was schon lange überfällig ist.
MfG

(Kommentare 1-2 von 2)

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