19.07.2010
Der tägliche Steuerkrach(t)

Robert Kracht, bekannt durch seine zahlreichen Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Wirtschaftspresse und Fachzeitschriften. Für capital.de gewährt er exklusiv täglich Einblicke in die Steuerwelt.


Robert Kracht
Robert Kracht

19. Juli 2010

Auf die Barrikaden!

von Robert Kracht

Da soll noch einmal jemand behaupten, die Deutschen seien ein Völkchen, das alles mit sich machen lässt. Na gut, wenn Sozialleistungen gestrichen werden, regt sich kaum noch jemand auf. Aber sich mit dem Fiskus zoffen bleibt ein Volkssport. Recht so - es kann ja nichts schiefgehen.

Die Bundesbürger haben allein im Jahr 2009 knapp 5,3 Millionen Einsprüche eingelegt, um ihre Ansprüche gegen das Finanzamt geltend zu machen. Das geht aus der am 14. Juli 2010 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Statistik hervor. In dieser im Vergleich zum Vorjahr unverändert hohen Zahl sind noch nicht einmal die Rechtsbehelfe gegen die Kürzung des Abzugs der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer enthalten.

Dabei ist der Erfolg fast schon vorprogrammiert, denn von den entschiedenen Einsprüchen geht knapp 70 Prozent zu Gunsten der Steuerzahler aus. In den übrigen Fällen gibt es oft immerhin noch einen Teilerfolg, nur gut 10 Prozent der Einsprüche werden komplett abgelehnt.

Und auch dies muss noch nicht das Ende bedeuten. Im Jahr 2009 wurden gegen die Einspruchsentscheidungen der Finanzämter 66.403 Klagen beim Finanzgericht erhoben. Davon führten zwischen 40 und 45 Prozent zu einem Erfolg für die Steuerzahler. Wenden sich die Bürger in letzter Instanz an den Bundesfinanzhof, gab es hier im Jahr 2009 auch noch einmal in 44 Prozent der Revisionsfälle eine für sie positive Entscheidung.

Dabei waren die Finanzbeamten fleißig. Gab es an Neujahr 2009 noch knapp 6,7 Millionen unerledigte Einsprüche, waren es an Silvester 2009 nur noch 5,8 Millionen. Von diesen wiederum sind 72 Prozent wegen anhängiger Verfahren zunächst einmal ruhend gestellt, weil andere Steuerzahler ihre Rechte zu diesem Streitpunkt vor Gericht durchfechten wollen.

Neben der erstaunlichen Erfolgsquote gibt es eine Reihe von weiteren guten Argumenten, Einspruch einzulegen und das Geld nicht endgültig in der Staatskasse zu belassen: Denn zunächst einmal ist der Einspruch unabhängig davon kostenlos, wer anschließend als Gewinner aus dem Verfahren hervorgeht. Bekommen Bürger erst nach langem Hin und Her Recht, kommt auf die Erstattungsbeträge auch noch ein attraktiver Jahreszins von sechs Prozent hinzu. Solche Renditen lassen sich derzeit bei den Banken kaum erzielen.

Ein wesentlicher Vorteil ist darin zu sehen, dass der eigene Fall ruhen kann. Gibt es zu dem Sachverhalt bereits ein anhängiges Gerichtsverfahren, kann sich daran problemlos beteiligt werden. Bis zur Entscheidung ruht der Einspruch, ohne dass eigene Begründungen eingereicht werden müssen. Geht das Verfahren positiv aus, profitieren Steuerzahler dann automatisch. Ansonsten bleibt alles beim Alten. Der Einspruch ist also nicht nur kosten-, sondern auch risikolos. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass sich der Einspruch nachteilig auswirkt, kann der wieder zurück genommen werden.


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