16.12.2008
Der tägliche Steuerkrach(t)

Robert Kracht, bekannt durch seine zahlreichen Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Wirtschaftspresse und Fachzeitschriften. Für capital.de gewährt er exklusiv täglich Einblicke in die Steuerwelt.


Robert Kracht
Robert Kracht

16. Dezember 2008

Den Firmengewinn klein rechnen

von Robert Kracht

Sind Sie Unternehmer oder Beteiligter an einer Personengesellschaft? Dann sollten Sie weiterlesen, es gibt noch ein paar Tipps zur Steuerminimierung für die anstehende Bilanz. Sofern sie den Jahresabschluss nebst Inventur schon über die Weihnachtstage vorbereiten wollen, umso besser. Dann können Sie die Hinweise gleich unter dem Tannenbaum verwenden.

Zunächst das höchst Erstaunliche: Zum Jahreswechsel ändern sich ausnahmsweise wenig die Einkommen- noch die Umsatz- oder Gewerbesteuersätze. Das ist aber auch wenig verwunderlich, denn Selbstständige müssen bei ihren Bilanzarbeiten erstmals die heftigen Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 verdauen und dann auch noch richtig anwenden. Da bleibt gar keine Luft, um auch noch weitere massive Steueränderungen zu beachten.

Ohne Tarifänderung kommt für Gewerbetreibende eine Gewinnverlagerung vorrangig wegen unterschiedlicher Progression in 2008 und 2009 in Betracht. Dabei sind auch die Auswirkungen der Abgeltungssteuer einzubeziehen, denn die privaten Kapitalerträge belasten 2009 nicht mehr die Progression für die Firmengewinne. Insoweit kann die Einkommensteuerlast schon alleine deshalb geringer ausfallen, weil Sie viele Zinsen und Dividenden kassieren.

Generell fällt der Einkommensteuertarif umso größer aus, je höher das Einkommen ist. Daher kann eine Verlagerung von Einnahmen oder Ausgaben von einem Kalenderjahr ins andere zu einer niedrigeren Gesamtbelastung führen, insbesondere bei stark schwankendem Einkommen. Zu einer Minderung der Gesamtsteuerlast kommt es trotz der Verlagerung von Einkünften nicht, wenn das Einkommen sowohl in 2008 als auch in 2009 jeweils mehr als 52.152 Euro und bei zusammenveranlagten Ehegatten 104.304 Euro beträgt.

Wenn Sie eine Bilanz erstellen, gelingt die Verschiebung von Einnahmen durch den Verkauf ihres Warenbestandes erst Anfang 2009 oder wenn der Kunde erbrachte Dienstleistungen wie die Hausrenovierung erst nach Silvester abnimmt. Auf der Kostenseite können anstehende Reparaturarbeiten vorgezogen und Beratungsleistungen vorzeitig abgefordert werden. Beliebt ist auch, mit Abfindungsrisiken behaftete Arbeitsverhältnisse zu lösen oder Arbeitnehmern später auszahlbare Gratifikationen zuzusagen. In beiden Fällen können Sie für diese Vorhaben in der Bilanz 2008 schon mal eine Gewinn mindernde Rücklage bilden.

Der Kauf von Anlagegütern kurz vor Jahresende bringt allerdings kaum noch Minderungspotenzial, da sich die Abschreibung nur zeitanteilig auswirkt. Wer also jetzt noch den neuen Firmenwagen ordert, kann nur ein Zwölftel der Jahres-Afa absetzen, nicht gerade prickelnd. Lediglich Kaufpreise bis netto 150 Euro können sofort voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Wer also 20 Bürostühle zu je 140 Euro kauft, hat sofort 2800 Euro Betriebsausgaben.

Aber nicht zu schnell bestellen! Die Anschaffung beweglicher Anlagegüter sollte eher erst 2009 erfolgen. Dann können Sie wieder eine degressive Afa von 25 Prozent auf den Kaufpreis nutzen – das haben Sie dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung zu verdanken.


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