Gerade jetzt nach dem beendeten Skiurlaub hegen viele Deutsche den Gedanken, sich eine Ferienwohnung zuzulegen. Schnee und Bergwandern machen das Domizil in der Ferne sogar zweimal im Jahr nutzbar, auf Grund der Doppelsaison wird der Erwerb rentierlich über die Vermietung in der restlichen Zeit finanziert.
Kein Wunder, dass Ferienhäuser in schneesicheren Gebieten immer beliebter werden. Durch die Zusatzmöglichkeiten im Winter bieten sich deutliche Vorteile im Vergleich zu Wohnungen in Italien oder Spanien, zumal auch die eigene Anreise oft kürzer kommt. Rentabel wird eine Ferienimmobilie, wenn sie ganzjährig touristisch genutzt werden kann, attraktiv liegt und der Ort diverse Angebote für Skifahrer, Wanderer und Badefreunde bietet.
Aus Steuersicht ist danach zu unterscheiden, ob das Domizil dies- oder jenseits der Grenze liegt. Bei ausländischen Ferienhäusern hält mit Ausnahme der Schweiz, Spanien und Finnland nur der dortige Fiskus die Hand auf. Damit müssen Mieteinnahmen und je nach Landesregeln auch Eigennutzung beim dortigen Finanzamt deklariert werden. Auch wenn die Abgaben oft moderat ausfallen, da der Wohnungsbesitzer meist keine weiteren Einkünfte im Land erzielt, muss eine Steuererklärung ausgefüllt werden. Vielfach können Deutsche einen Freibetrag wie etwa in Österreich von 2.000 Euro nutzen, so dass die gesamten Einnahmen steuerfrei bleiben. Allerdings können die Verluste in der Anfangsphase nicht mit inländischen Gewinnen verrechnet werden.
Das gelingt, wenn die Ferienwohnung etwa in Garmisch oder Mittenwald liegt. Hier sind die Mieteinkünfte im Inland steuerpflichtig, allerdings prüft das Finanzamt, ob Liebhaberei vorliegt und die Immobilie steuerlich unter den Tisch fällt. Regelmäßig ist hier zu klären ist, ob der Grundbesitz in der Ferne aus privaten Motiven oder unter dem Aspekt der Einkünfteerzielung angeschafft wurde. Anfallende Verluste werden generell anerkannt, wenn der Besitzer Haus oder Wohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet. Hier sind von den Einnahmen die laufenden Kosten, AfA sowie Schuldzinsen wie bei einer herkömmlichen Mietimmobilie absetzbar. Wird das Domizil allerdings ausschließlich eigengenutzt oder steht Verwandten kostenlos zur Verfügung, sind keine Kosten absetzbar.
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