13.11.2008
Der tägliche Steuerkrach(t)

Robert Kracht, bekannt durch seine zahlreichen Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Wirtschaftspresse und Fachzeitschriften. Für capital.de gewährt er exklusiv täglich Einblicke in die Steuerwelt.


Robert Kracht
Robert Kracht

13. November 2008

Ab Neujahr schnell zum Autohändler

von Robert Kracht

2009 lohnt es wieder, neue Autos zu kaufen. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeitsplätzen bringt nämlich bessere Abschreibungsbedingungen und auch noch eine Entlastung bei der Kfz-Steuer.

Wir rechnen einmal kurz durch. Ein Unternehmer ordert einen Pkw zu brutto 50.000 Euro. Das kostet ihn nur 42.016 Euro, die 19-prozentige Umsatzsteuer erstattet ihm das Finanzamt sowieso. Vom verbleibenden Betrag setzt er 25 Prozent als degressive AfA ab und macht zusätzlich 20 Prozent Sonderabschreibung geltend. 42.016 mal 45 Prozent ergibt stolze 18.907 Euro Gewinnminderung. Das spart ihm 2009 rund 9000 Euro Steuern. Da er für zwei Jahre von der Kfz-Steuer befreit ist, bringt ihm das weitere 1000 Euro.

Wir rechnen zusammen und kommen zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass er selbst nur 32.000 Euro aufbringen muss, um einen Wagen von 50.000 Euro zu ordern. Das ist schon mal nicht schlecht, aber jetzt setzen wir noch einen drauf. Der Unternehmer stellt den Pkw seinem geschätzten Mitarbeiter als Firmenwagen zur Verfügung. Dafür verzichtet der Arbeitnehmer auf die schon längst anstehende Gehaltserhöhung.

Der auch privat nutzbare Betriebs-Pkw bringt dem Angestellten mehr als eine monatlich höhere Gehaltsüberweisung. Hintergrund dieser Überlegung ist die Regelung, dass der geldwerte Vorteil lediglich mit monatlich einem Prozent vom Listenpreis erfasst wird, auch wenn der Chef sämtliche Kosten von Kaufpreis oder Leasingraten über Inspektionen und Wagenwäsche bis hin zu den Spritkosten auf der Wochenend- oder Urlaubsfahrt komplett übernimmt.

Durch die pauschale Steuerberechnung für sämtliche Privatfahrten tangieren Mitarbeiter steigende Benzinpreise oder eine teure Reparatur nicht. Durch den Deal Wagen statt Gehalt mindern sich automatisch Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie auch noch die Progression auf die übrigen Einkünfte oder die des Ehepartners. Dabei ist die Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil oft schon geringer als die eingesparten Kosten beim bisherigen eigenen Wagen. Die Steuerersparnis kommt dann noch obendrauf.

Auch für den Betrieb rechnet sich der Firmenwagen und sorgt nicht nur für zufriedenere Mitarbeiter. Denn die Kfz-Kosten gelten komplett als Betriebsausgaben und die hierauf entfallende Umsatzsteuer wird vom Finanzamt erstattet. Dieser gesamte Bruttoaufwand würde sich beim eigenen Arbeitnehmer-Pkw steuerlich nicht auswirken. Über den Firmenwagen beteiligt sich der Fiskus also voll an den Kosten und hält die Hand hinsichtlich der Privatfahrten nur sehr moderat auf. Zusätzlich bleibt der nicht genommene Lohnaufschlag beim Arbeitgeber auf dem Konto, was meist auch noch für seinen Anteil zur Sozialversicherung gilt. Wenn wir dann so weiter überlegen, kommt es im Endeffekt noch dazu, dass der Neuwagenkauf gar nichts mehr kostet und komplett über die Steuer finanziert wird. Aber so weit sind wir trotz Finanzkrise noch nicht.


© 2008 capital.de

Was die Leser sagen

Klaus Schmid
14.11.2008 | 12:49
Firmenwagen statt Gehalt!?

Firmenwagen statt Gehalt ist ja derzeit in aller Munde. Nicht zuletzt Leasing-Firmen und Autobanken haben mit dem Thema ein verkaufsförderndes Argument gefunden, um dem schleppenden Neuwagenverkauf auf die Sprünge zu helfen. Nahezu zwei Drittel aller Neuwagen werden als Firmenwagen zugelassen – mit steigender Tendenz. Bei all dem Getöse wird aber oft die Frage vernachlässigt, ob sich das Gehaltsumwandlungsmodell für den einzelnen Arbeitnehmer finanziell überhaupt rechnet. Wegen der fälligen Sachbezugsversteuerung ist dies nicht immer der Fall. Ob sich ein Firmenwagen auch lohnt, lässt sich exakt nur mit einem Firmenwagenrechner beurteilen. Einen solchen Rechner gibt es beispielsweise unter: http://www.firmenwagenrechner.de
K. Schmid

justme
13.11.2008 | 21:14
Stimmt das, Herr Kracht?

Sie schreiben: "..die 19-prozentige Umsatzsteuer erstattet ihm das Finanzamt sowieso...". Ich dachte, ab 2009 kommt die Wiederauflage der Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl privat wie auch unternehmerisch genutzten Fahrzeugen? Dann werden nur noch 50% der Umsatzsteuer angerechnet. Ihr genanntes Beispiel geht in die Richtung, dass der Arbeitgeber "den Pkw seinem geschätzten Mitarbeiter als Firmenwagen zur Verfügung" stellt. Sollte jedoch die (bislang noch nicht rechtskräftige) Regelung kommen, entfällt jedoch diese Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil (1% Regelung). Meines Erachtens sollten Sie das klar stellen. Danke.

(Kommentare 1-2 von 2)

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