Bei roten Zahlen und Verlustverrechnung schauen die Finanzbeamten meistens ganz genau hin. Dauert die Verlustphase zu lang, plädiert der Fiskus gern Mal auf Liebhaberei. Denn dann lassen sich die erwirtschafteten Verluste eben nicht mehr von der Steuer absetzen.
Mit einem solchen Problem hatte eine Lehrerin zu kämpfen. Die malte in ihrer Freizeit Bilder, die sich aber nur schleppend verkaufen ließen. Das Finanzamt schaute sich ihre Aktivitäten ein paar Jahre lang an und senkte dann den Daumen. Der Künstlerin fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht, weil sich das Minus auf Dauer fortsetzte und sie nicht mit entsprechenden Gegenreaktionen dagegen vorgegangen ist. Also der klassische Fall von Liebhaberei.
Jawohl, meinte jetzt auch das Finanzgericht München (Az. 7 K 1731/0). Wer über Jahre hinweg Verluste erzielt, nur an wenigen Ausstellungen teilnimmt und auch ansonsten keine Bemühungen nachweist, dass er aktiv nach Absatzmöglichkeiten sucht, braucht sich über die Einstufung als Liebhaberei nicht zu beschweren. Erforderlich ist nämlich eine berufstypische professionelle Vermarktung wie etwa die Teilnahme an Ausstellungen, die Erwähnung in einschlägiger Literatur sowie die Erzielung gelegentlicher Überschüsse. Entscheidend für die Richter ist jedoch, dass vom Künstler überhaupt Werke geschaffen werden, die für eine Verwertung bestimmt sind und daher bei entsprechender Marktnachfrage verkauft werden könnten.
Für Liebhaber sprach im Urteilsfall auch noch, dass für sie als Lehrerein eine andere Haupttätigkeit die Existenzgrundlage bildete. Erst dieses regelmäßige Einkommen schafft überhaupt die Basis für die Möglichkeit zum Kompensieren der Verluste aus der künstlerischen Aktivität. Das spricht dafür, dass sie sich aus persönlichen Motiven und nicht in Gewinnerzielungsabsicht künstlerisch betätigt hat und die Verluste einfach nur beim Finanzamt abladen wollte.
Da bleibt ihr nur noch die Möglichkeit, künftig profitabler vorzugehen. Ein Schritt wäre, die Werke regelmäßig auf Ausstellungen anzubieten oder anderweitige Vermarktungsmaßnahmen zu treffen. Damit ließe sich das Finanzamt zumindest für die Zukunft wieder gnädig stimmen.
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