Das die Firmen nachverhandeln ist völlig klar, zum Teil fordern Sie auch, dass die kompletten 12% weitergegeben werden. Weiterhin verlieren gerade die Hotels, die viele Geschäftsreisenden behergern, einen großten Teil des Frühstücksumsatzes. Darüber spricht nur leider keiner.
Die Frühstückskosten können nicht mehr im Übernachtungspreis versteckt werden und somit wird nicht mehr gefrühstückt, weil es sonst zum Teil versteuert werden muss.
Stadthotels können also froh sein, wenn am Ende des Monats überhaupt etwas von der Steuersenkung bleibt. Es ist also nicht so, dass alle Hotels etwas einsacken wollen. Ausserdem kann man erst verteilen, wenn man etwas hat. Die Hotels werden ca. 3 Monate brauchen, um zu sehen, was übrig bleibt und dann kann auch über Preissenkungen gesprochen werden.
Weiterhin steht im Raum, dass die Steuersenkung ausgesetzt werden soll und jetzt kommt die Bettensteuer. Bei so viel Verunsicherung kann man es den Hotels nicht übel nehmen, dass sie "noch" nicht die Preise gesenkt haben. Die Steuersenkung wurde 12 Tage vor Umsetzung beschlossen und die Hotels müssen auch erst einmal nach Konzepten suchen.
Mal abgesehen davon, dass die Steuersenkung nicht wirklich gerecht war, muss man jetzt auch nicht gleich weider schreien, dass alle was vom Kuchen abhaben wollen. Wenn einer in Deutschland was bekommt, dann kommt mit Sicherheit immer einer, der es haben will und Anspruch darauf erhöhnt. Typische Neidgesellschaft - typisch deutsch!
Grundsätzlich gilt durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz der neuen schwarz-gelben Bundesregierung ein von 19 auf 7 Prozent ermäßigter Umsatzsteuertarif für die kurzfristige Vermietung von bis zu sechs Monaten von Wohn- und Schlafräumen. Viele Gäste haben davon bislang kaum etwas gemerkt, die ihren Skiurlaub in deutschen Landen verbracht haben. Kostete die Nacht 2009 exakt 100 Euro, sind es jetzt auch nicht weniger. Die Tarifsenkung führte jedoch dazu, dass die Preise um rund 10 Prozent und der Bruttoübernachtungspreis von 100 auf 89,92 Euro hätte sinken können. Da es die Hoteliers aber in der Regel beim alten Preis belassen haben, können sie die rund zehn Euro zu Lasten des Fiskus als Gewinn einstreichen und damit ihre Betriebsergebnisse verbessern.
Das von der Bundesregierung begünstigte Gewerbe war nämlich nicht verpflichtet, die Preise entsprechend zu senken und den Vorteil aus dem ermäßigten Umsatzsteuersatz an ihre Kunden weiterzureichen. Erkundigen sich Gäste nach der Mehrwertsteuerersparnis, verweist die Branche darauf, die eingesparte Steuer in Umbau, Renovierung und Arbeitsplätze investieren zu wollen. Also Investition statt Preisnachlass, es steht sich ja kein Gast schlechter als 2009.
Doch das stimmt nicht so ganz. Arbeitet ein Hotel hauptsächlich mit Unternehmen im Bereich von Geschäftsreisen zusammen, wird es für diese Geschäftskunden jetzt unterm Strich teurer, weil ja statt 19 Prozent nur noch sieben Prozent als Vorsteuer abgezogen werden können. Hier wird sicherlich in einigen Fällen neu verhandelt. Ansonsten haben Geschäftsreisende den Nachteil der geringeren Vorsteuer und eines entsprechend höheren Kostenfaktors, sofern die Endpreise 2010 nicht entsprechend gesenkt werden.
Selbst wenn Hotel oder Pension sich kulant zeigen, zehn Prozent weniger werden es wohl kaum. Denn die Steuermäßigung umfasst keine darüber hinausgehenden Angebote der Unternehmen, sofern sie nicht unmittelbar der Beherbergung dienen. Hierunter fallen beispielsweise die Verpflegung und hier insbesondere das Frühstück, die Getränkeversorgung aus der Minibar, Wellnessangebote, Überlassung von Tagungsräumen sowie sonstige Pauschalangebote. War das in 2009 mit dem Entgelt für die Übernachtung abgegolten, muss nun eine saubere Trennung zwischen sieben und 19 Prozent erfolgen.
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