02.09.2008
So schummeln Familien
Ausgaben für den guten Zweck werden in der Steuererklärung deklariert, obwohl sie überhaupt nicht getätigt worden sind. Dabei werden Beträge knapp unter 200 Euro angesetzt. Das ist die Schwelle, unter der keine offizielle Spendenbescheinigung notwendig ist. Vereinzelt lassen sich Steuerzahler Überweisungsträger abstempeln, ohne sie anschließend einzulösen. Ein anderer Trick ist, beispielsweise neun Euro zu spenden und auf dem Überweisungsträger dann handschriftlich eine Null anzufügen. Dann werden 90 Euro beim Finanzamt geltend gemacht, die Steuerersparnis liegt über dem tatsächlich bezahlten Betrag.









