02.09.2008

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Steuerbetrug

Wenn Angehörige unter die Arme greifen

Innerhalb der Familie lässt sich der Umstand ausnutzen, wenn Eltern mehr als die Kinder verdienen oder umgekehrt. Dann lässt sich der Hausbesitzer von den Angehörigen mit weniger Einkommen einen Kredit geben. Der Steuereffekt aus den Werbungskosten ist dann höher als die Zinseinnahmen beim Darlehensgeber.

Besonders attraktiv wird das 2009 unter der Abgeltungsteuer. Dann werden die Zinsen deutlich moderater besteuert und die Werbungskosten zählen weiterhin mit der individuellen Progression als Abzugsposten.

So schummeln Hausbesitzer

Bei Verwandten wird pro forma ein Kredit aufgenommen, um davon eine Mietimmobilie oder betriebliche Investitionen zu finanzieren. Dann zählen die Schuldzinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Der Darlehensgeber versteuert die Zinsen bei geringerer Progression oder deklariert sie erst gar nicht. Beliebt ist das, wenn Kinder Gelder an die gut verdienenden Eltern übergeben oder der Nachwuchs von seinen üppigen Mieteinnahmen den Kredit abzieht, der bei Vater und Mutter im Ruhestand aufgenommen wird.

So gehen Finanzbeamte in der Praxis vor

Angehörigenverträge sind nicht verboten, wenn etwa der Kredit beim Filius mit hohem Festgeldkonto statt bei der Bank aufgenommen wird. Aber Finanzbeamte unterstellen erst einmal Gestaltungsmissbrauch. Daher suchen sie nach unüblichen Vereinbarungen oder formalen Fehlern. Ist das wasserdicht, wandert eine Kontrollmitteilung zu den Steuerakten des Kreditgebers. Dort wird auch gefragt, woher er die Gelder hat und ob er die zuvor auch versteuert hat. Ab 2009 kann der Kreditgeber seine kassierten Schuldzinsen nicht der Abgeltungsteuer unterwerfen. Denn bei Verträgen zwischen Verwandten liegt laut Gesetz eine schädliche Back-to-back-Finanzierung vor. Dann unterliegen die Kapitaleinnahmen weiterhin der individuellen Progression.


© 2008 capital.de

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