25.07.2008
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Foto: capital.de

Steuerbetrug

Vermietet wird nur an die Verwandtschaft

Wollen Immobilienbesitzer das Finanzamt an den Bau- oder Erwerbskosten sowie laufenden Aufwendungen eines Hauses beteiligen, lässt sich dies über ein lukratives familieninternes Sparmodell umsetzen. Hierbei wird eine Wohnung deutlich unter Marktniveau an Verwandte vermietet, was zu geringen steuerpflichtigen Einnahmen, aber vollem Werbungskostenabzug führt. Klassisches Beispiel ist das Zweifamilienhaus, in dem neben den Eltern auch ein Kind alleine oder mit seiner Familie lebt.

So schummeln Hausbesitzer

Die Wohnung steht dem Nachwuchs kostenlos zur Verfügung. Um die Kosten steuerlich geltend machen zu können, deklarieren die Eltern fiktive Mieteinnahmen. Denn werden von Kindern, Eltern oder sonstigen Angehörigen mindestens 75 Prozent vom ortsüblichen Preis verlangt, steht dem vollen Kostenabzug nichts im Wege. Gibt es die Räume hingegen kostenlos, beteiligt sich der Fiskus nicht an den Kosten. Daher wird nun mit dem Nachwuchs ein offizieller Mietvertrag abgeschlossen und es fließen monatlich zumindest 75 Prozent der ortsüblichen Mindesthöhe.


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