25.07.2008
So schummeln Hausbesitzer
Die Wohnung steht dem Nachwuchs kostenlos zur Verfügung. Um die Kosten steuerlich geltend machen zu können, deklarieren die Eltern fiktive Mieteinnahmen. Denn werden von Kindern, Eltern oder sonstigen Angehörigen mindestens 75 Prozent vom ortsüblichen Preis verlangt, steht dem vollen Kostenabzug nichts im Wege. Gibt es die Räume hingegen kostenlos, beteiligt sich der Fiskus nicht an den Kosten. Daher wird nun mit dem Nachwuchs ein offizieller Mietvertrag abgeschlossen und es fließen monatlich zumindest 75 Prozent der ortsüblichen Mindesthöhe.









