Daher kamen diese Steuerfälle beim Finanzamt in der Regel nur auf den Tisch, wenn Rentner eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung beantragt hatten, um ihre Kapitalerträge ohne Zinsabschlag brutto kassieren zu können. Ansonsten wurde die Akte bei Steuerzahlern im Ruhestand geschlossen, wanderte in den Keller und geriet in Vergessenheit.
So schummeln Rentner:
Lagen neben der Rente jedoch weitere Einkünfte vor, war der Grundfreibetrag auch bei Ehepaaren schnell überschritten. Dennoch gaben viele Rentner aus Unwissenheit oder zum Steuersparen bereits seit Jahren keine Erklärung mehr ab. Dieses Szenario wurde auch ab 2005 beibehalten, obwohl die Rente durch das Alterseinkünftegesetz zumindest mit der Hälfte und damit deutlich höher als zuvor zu den steuerpflichtigen Einkünften gehört.
So gehen Finanzbeamte in der Praxis vor:
Zahlungen aus Rentenkassen sowie Versorgungswerken berücksichtigte das Finanzamt vor 2005 meist nur mit 27 Prozent, nunmehr fast doppelt so hoch. Alleine 2005 rutschen damit rund 2,2 Millionen Ruheständler erstmals in die Steuerpflicht sowie eine Reihe von weiteren Bürgern, deren Einkünfte infolge geschlossener Akten nicht erfasst wurden. Durch die stärkere Belastung der Renteneinkünfte steigt auch die Progression für die übrigen Einkünfte.
Die ab 2005 ausgezahlten Renten müssen öffentliche und private Rentenkassen, Versorgungswerke und die Lebensversicherer erstmalig flächendeckend an den Fiskus melden. Hierzu wurde eine Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ZfA in Brandenburg an der Havel eingerichtet. Alle Stellen, die Gelder an Ruheständler überweisen, müssen dies der ZfA melden. Die leitet die gesammelten Informationen an die Finanzämter weiter Dies geschieht über die neue bundeseinheitliche Steuer-Identifikationsnummer, die bis zum Jahresende 2008 alle Bürger erhalten sollen. Diese Identifikationsnummer gilt dann von Geburt an ein Leben lang und ist unabhängig von Ortswechseln. Allerdings fehlen der Finanzverwaltung lange Zeit die technischen Voraussetzungen, sodass die Rentenbezugsmitteilungen mit der neuen Unterscheidungsnummer bislang noch nicht an die Steuerverwaltung übermittelt werden konnten. Da dies Anfang 2009 möglich sein wird, werden die gesammelten Angaben zu den Renten gleich rückwirkend übermittelt. Dann hat der Fiskus auf einen Schlag gleich mehrere Jahrgänge auf einmal zu überprüfen.
Dann sind die Finanzämter auch in der Lage, die möglichen steuerpflichtigen Rentner zur Abgabe einer Erklärung für 2005 bis 2008 aufzufordern. Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen für vier Jahre sowie die Festsetzung von Vorauszahlungen für die Zukunft könnten die Folge sein und auf einen Schlag zu hohen finanziellen Belastungen führen.
Rutschen Ruheständler anlässlich der neuen Kontrollmeldungen in die Steuerpflicht, kommen über die eingereichten Daten auch Nebeneinkünfte wie Zinsen, Dividende oder Mieten auf den Tisch der Finanzbeamten. Die Nachfrage nach entsprechenden Einnahmen in vergangenen Jahren und Gründe für deren Verschweigen sind da vorprogrammiert. Das kann im schlimmsten Fall sogar zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Die Verjährungsfrist beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre, sodass die Behörden in gravierenden Fällen noch tief in die Vergangenheit einsteigen werden.
Zwar werden die Beamten erst einmal prüfen, ob eher aus Unwissenheit bislang keine Steuererklärung eingereicht und aus diesem Grund keine Abgaben gezahlt wurden. Wenige Argumente haben hier allerdings Ruheständler, die zwar auch bisher ihre Rente immer deklariert haben, nicht aber Zahlungen aus privaten Lebensversicherungen. Diese steuerpflichtigen Einnahmen werden nämlich ebenfalls gemeldet und lösen Rückfragen nach Überweisungen vor 2005 aus.
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